§ 64j Digitale Pflegeanwendungen
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken (digitale Pflegeanwendungen).
(2) Der Anspruch umfasst nur solche digitalen Pflegeanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen nach
§ 78a Absatz 3 des Elften Buches aufgenommen wurden.
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interne Verweise§ 63 SGB XII Leistungen für Pflegebedürftige (vom 10.06.2021) ... 64e), f) anderen Leistungen (§ 64f), g) digitalen Pflegeanwendungen ( § 64j ), h) ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ... zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 64e), 3. digitale Pflegeanwendungen ( § 64j ), 4. ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ...
§ 97 SGB XII Sachliche Zuständigkeit (vom 01.01.2022) ... 1. (aufgehoben) 2. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66, 3. Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer ...
Zitat in folgenden NormenNeuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 1 TeilhStG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... Nach der Angabe zu § 64i werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 64j Digitale Pflegeanwendungen § 64k Ergänzende Unterstützung bei Nutzung ... folgenden Buchstaben g und h angefügt: „g) digitalen Pflegeanwendungen ( § 64j ), h) ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ... zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 64e), 3. digitale Pflegeanwendungen ( § 64j ), 4. ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ... einen Entlastungsbetrag (§ 66)." 12. Nach § 64i werden die folgenden §§ 64j und 64k eingefügt: „§ 64j Digitale Pflegeanwendungen (1) ... Nach § 64i werden die folgenden §§ 64j und 64k eingefügt: „ § 64j Digitale Pflegeanwendungen (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine ... Pflegebedürftige haben bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen im Sinne des § 64j Anspruch auf erforderliche ergänzende Unterstützungsleistungen, die das Bundesinstitut ...
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