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§ 65 - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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§ 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten



(1) Außer in den Fällen des § 89 kann die Abwicklungsbehörde das Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gemäß § 89 auch in Bezug auf relevante Kapitalinstrumente und auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach Absatz 4 anwenden, die

1.
von einem Tochterunternehmen ausgegeben werden und die auf Einzelbasis oder auf konsolidierter Basis für die Zwecke der Erfüllung der Eigenmittelanforderungen anerkannt sind, wenn die Abwicklungsbehörde und die für die Feststellung zuständige Behörde des Mitgliedstaats des Tochterunternehmens in Form einer gemeinsamen Entscheidung gemäß § 166 Absatz 3 und 4 nach Maßgabe des § 66 feststellen, dass in Bezug auf die Gruppe die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 vorliegen;

2.
von einem inländischen Mutterunternehmen ausgegeben werden und die auf Einzelbasis auf der Ebene des inländischen Mutterunternehmens oder auf konsolidierter Basis für die Zwecke der Erfüllung der Eigenmittelanforderungen anerkannt sind, wenn die Abwicklungsbehörde feststellt, dass in Bezug auf die Gruppe die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 vorliegen;

3.
von einem Institut ausgegeben werden, wenn diesem eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln bewilligt wird, außer in Fällen des § 63 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 oder

4.
von einem Institut oder gruppenangehörigen Unternehmen ausgegeben werden, wenn die Abwicklungsbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 vorliegen.

(2) Für die Zwecke von Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 liegt die Bestandsgefährdung einer Gruppe vor, wenn die Gruppe gegen die Aufsichtsanforderungen auf konsolidierter Ebene in einer Weise verstößt, die Maßnahmen gemäß § 45 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes, durch die Aufsichtsbehörde in Bezug auf ein auf konsolidierter Basis beaufsichtigtes Unternehmen der Gruppe rechtfertigt oder wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Verstoß nach Absatz 1 Nummer 1 zumindest in naher Zukunft bevorsteht.

(3) Bei einer Maßnahme nach Absatz 1 wird die Bewertung nach § 146 vorgenommen und § 147 findet Anwendung.

(4) 1Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten dürfen nach Absatz 1 herabgeschrieben oder umgewandelt werden, sofern diese die in § 49f Absatz 2 Nummer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, mit Ausnahme der Voraussetzung in Bezug auf die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten nach Maßgabe des Artikels 72c Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. 2§ 68 Absatz 1 Nummer 1 findet Anwendung.





 

Frühere Fassungen von § 65 SAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2020Artikel 5 Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
vom 09.12.2020 BGBl. I S. 2773

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 65 SAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65 SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SAG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2023)
... 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59, 60, 65 , 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 Nummer 3b angewandt, ...
§ 40 SAG Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen (vom 28.12.2020)
... Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 1 und § 89. Bei Festlegung der Frist nach Absatz 3 Nummer 16 unter den in Satz 4 ...
§ 49b SAG Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten (vom 30.12.2023)
... der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung in Bezug auf diese Verbindlichkeiten nach den §§ 65 und 66 wird nicht beeinträchtigt und 3. die begebenen Verbindlichkeiten ...
§ 49c SAG Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (vom 30.12.2023)
... Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 herabzuschreiben oder umzuwandeln, Gebrauch zu machen ist, muss die in § 49 Absatz 1 genannte ... Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 oder nach Abwicklung der Abwicklungsgruppe wieder zu erfüllen, und 2. für die ... Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 oder nach Abwicklung der Abwicklungsgruppe wieder zu erfüllen. Für ... Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 oder nach Abwicklung der Abwicklungsgruppe für das entsprechende Unternehmen anzuwenden ... von relevanten Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 für einen angemessenen Zeitraum, der nicht länger als ein Jahr ist, in der Lage ist, ... die Anforderung nach Satz 1, so wird dieser Betrag der nach Ausübung der Befugnis nach den §§ 65 , 77 und 89 oder nach Abwicklung der Abwicklungsgruppe anzuwendenden kombinierten ... 4 des Restrukturierungsfondsgesetzes hinausgeht, nachdem die Ausübung der Befugnis nach den §§ 65 , 77 Absatz 2 und § 89 oder nachdem die Abwicklung der Abwicklungsgruppe erfolgt ist. ...
§ 49f SAG Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind (vom 28.12.2020)
... durch die Ausübung der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung nach den §§ 65 , 66, 77, 89 und 96 bis 101 nicht beeinträchtigt wird, b) die die in Artikel 72a ... d) die der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung gemäß den §§ 65 , 66, 77, 89 und 96 bis 101 unterliegen, die mit der Abwicklungsstrategie der Abwicklungsgruppe im ... durch die Ausübung der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung nach den §§ 65 , 66, 77, 89 und 96 bis 101 nicht beeinträchtigt wird. (3) Ein Tochterunternehmen, ... an das Tochterunternehmen, in Bezug auf das eine Feststellung gemäß den §§ 65 und 66 getroffen wurde, vorhanden oder abzusehen ist, insbesondere, wenn in Bezug auf die ... an das Tochterunternehmen, in Bezug auf das eine Feststellung gemäß den §§ 65 und 66 getroffen wurde, vorhanden oder abzusehen ist, insbesondere, wenn in Bezug auf das ... in Bezug auf das Mutterunternehmen Abwicklungsmaßnahmen getroffen oder Befugnisse nach den §§ 65 , 66 und 77 Absatz 2 ausgeübt werden, 4. das Mutterunternehmen in Bezug auf die ... bedienen kann oder wenn in Bezug auf das Tochterunternehmen eine Feststellung gemäß den §§ 65 und 66 getroffen wurde, 3. die Garantie wird in Höhe von mindestens 50 Prozent ...
§ 51 SAG Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung (vom 28.12.2020)
... durchgeführt oder wurde die Abschreibungs- oder Umwandlungsbefugnis nach den §§ 65 , 77 Absatz 2 und § 89 ausgeübt, so gelten die Offenlegungspflichten nach Absatz 3 ab dem ...
§ 54 SAG Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung (vom 28.12.2020)
... umgewandelt wurden oder an dem Herabschreibungs- oder Umwandlungsbefugnisse gemäß den §§ 65 , 77 Absatz 2 und § 89 in Bezug auf diese Abwicklungseinheit ausgeübt wurden, um die ... Abwicklungsinstrumente oder die Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung gemäß den §§ 65 , 77 Absatz 2 und § 89 angewandt wurden, einen angemessenen Übergangszeitraum fest, um ...
§ 56 SAG Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung (vom 30.12.2023)
... bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen oder der Voraussetzungen des § 65 durch andere Maßnahmen, insbesondere die Anordnung eines Rechtsformwechsels nach § 149, ...
§ 62 SAG Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute (vom 30.12.2023)
... Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 . Keine Voraussetzung für den Erlass von Abwicklungsmaßnahmen ... Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 . (2) Die Aufsichtsbehörde stellt nach Anhörung der ...
§ 63 SAG Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung (vom 06.11.2015)
... wurden, c) wenn im Zeitpunkt der Kapitalzuführung die Voraussetzungen des § 65 Absatz 2 nicht erfüllt sind. Die Regelungen gemäß den Nummern ...
§ 66 SAG Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen (vom 28.12.2020)
... anerkannt sind oder das berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 zur Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der ... § 89 zur Erreichung der Abwicklungsziele ausreichen würde, oder die Feststellung nach § 65 Absatz 1 Nummer 3, so teilt sie diese Absicht nach Anhörung der für die betreffende Abwicklungseinheit ... anerkannt sind oder das berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 zur Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der ... Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der in § 65 Absatz 1 Nummer 1 genannten Voraussetzungen, so teilt sie diese Absicht umgehend der Aufsichtsbehörde des ... dessen relevante Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 das Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente angewendet wird.  ... relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 sicherstellen lassen. Als alternative Maßnahmen sind insbesondere ... In Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung wird keine Feststellung gemäß § 65 Absatz 1 Nummer 1 getroffen. (8) Die Abwicklungsbehörde trifft im Einklang mit diesem Paragraphen ... relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 und setzt sie unter gebührender Berücksichtigung der Dringlichkeit der Umstände ...
§ 71 SAG Zwecke der Bewertung (vom 28.12.2020)
... der relevanten Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 ; 4. wenn das Instrument der Gläubigerbeteiligung gemäß § 90 ...
§ 77 SAG Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen (vom 12.08.2022)
... § 137 Absatz 1 und 2 ergehen. (2) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 65 kann die Abwicklungsbehörde in einer Abwicklungsanordnung nach § 136 das Instrument der ... für relevante Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 anordnen und in oder neben dieser Abwicklungsanordnung alle Abwicklungsbefugnisse ausüben, ...
§ 81 SAG Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
... bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen oder der Voraussetzungen nach § 65 anordnen, dass 1. die Geschäftsleitung, ein Sonderverwalter im Sinne des § ...
§ 89 SAG Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente (vom 28.12.2020)
... Umwandlung oder Herabschreibung nach Satz 1 hat sich bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 65 Absatz 1 auch auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Sinne des § 65 Absatz 4 zu ... des § 65 Absatz 1 auch auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Sinne des § 65 Absatz 4 zu erstrecken. (2) Soweit bei Abwicklungsgruppen relevante Kapitalinstrumente und ... relevante Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Sinne von § 65 Absatz 4 von der Abwicklungseinheit indirekt über andere Unternehmen in derselben Abwicklungsgruppe ...
§ 96 SAG Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten (vom 28.12.2020)
... der relevanten Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 oder bail-in-fähigen Verbindlichkeiten des Instituts oder des gruppenangehörigen ... der relevanten Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 oder bail-in-fähigen Verbindlichkeiten des Instituts oder des gruppenangehörigen ... 7 des Restrukturierungsfondsgesetzes sind zu berücksichtigen. (4) Im Fall von § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird ein von einem Tochterunternehmen ausgegebenes relevantes Kapitalinstrument oder eine ... relevantes Kapitalinstrument oder eine berücksichtigungsfähige Verbindlichkeit nach § 65 Absatz 4 nicht zu einem höheren Betrag oder zu ungünstigeren Bedingungen herabgeschrieben oder ... relevante Kapitalinstrumente oder eine berücksichtigungsfähige Verbindlichkeit nach § 65 Absatz 4 auf der Ebene des Mutterunternehmens. (5) Wird das Instrument der ... von relevanten Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 oder bail-in-fähigen Verbindlichkeiten im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 auf Grund der ...
§ 97 SAG Haftungskaskade (vom 28.12.2020)
... relevante Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 sowie bail-in-fähige Verbindlichkeiten werden in folgender Reihenfolge zur Haftung ... Ergänzungskapitals, 4. berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 sowie bail-in-fähige Verbindlichkeiten. Dabei wird eine der in Satz 1 ... erreicht wurde. Innerhalb der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 und bail-in-fähigen Verbindlichkeiten gilt Satz 1 entsprechend für den Rang, den die ... des Ergänzungskapitals sowie den berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 und bail-in-fähigen Verbindlichkeiten gleichen Ranges zu. Zu diesem Zweck schreibt ... der anderen Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 oder dieser bail-in-fähigen Verbindlichkeiten im gleichen Umfang proportional zu ihrem ...
§ 98 SAG Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung (vom 28.12.2020)
... ein relevantes Kapitalinstrument oder eine berücksichtigungsfähige Verbindlichkeit nach § 65 Absatz 4 oder eine bail-in-fähige Verbindlichkeit im Rahmen der Anwendung des Instruments der ...
§ 99 SAG Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung (vom 12.08.2022)
... relevanten Kapitalinstruments oder einer berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeit nach § 65 Absatz 4 oder bail-in-fähigen Verbindlichkeit unter Ausübung der in § 89 Absatz 1 oder ... relevanten Kapitalinstruments oder einer berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeit nach § 65 Absatz 4 oder bail-in-fähigen Verbindlichkeit unter Ausübung der in den §§ 89 und 90 ... relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 oder Gläubiger nicht anzuwenden, wenn sie allein deshalb zu einem Gesellschafter oder einem ... angewendet wurde. (6) Werden berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 oder bail-in-fähige Verbindlichkeiten in Anteile oder andere Instrumente des harten ... relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 geltend machen. (7) (aufgehoben) (8) Die Rechte der Inhaber ... relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 oder der Gläubiger gegen Mitschuldner, Bürgen und sonstige Dritte, die für ... relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 oder dem ...
§ 100 SAG Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung (vom 28.12.2020)
... relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 gemäß § 89, die vor oder zu dem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Bewertung der ...
§ 101 SAG Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung (vom 28.12.2020)
... den noch ausstehenden Restbetrag von berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 und bail-in-fähigen Verbindlichkeiten des Instituts oder gruppenangehörigen Unternehmens ... Kernkapitals umwandeln; 6. berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 und bail-in-fähige Verbindlichkeiten in Anteile oder andere Instrumente des harten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 10 KrZwMGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... von relevanten Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 für einen angemessenen Zeitraum, der nicht länger als ein Jahr ist, in der Lage ist, ... die Anforderung nach Satz 1, so wird dieser Betrag der nach Ausübung der Befugnis nach den §§ 65 , 77 und 89 oder nach Abwicklung der Abwicklungsgruppe anzuwendenden kombinierten ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 5 RiG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten". e) Die Angaben zu den §§ 65 und 66 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 65 Voraussetzungen ... zu den §§ 65 und 66 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter ... 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59, 60, 65 , 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 Nummer 3b angewandt, ... Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 1 und § 89. Bei Festlegung der Frist nach Absatz 3 Nummer 16 unter den in Satz 4 genannten ... der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung in Bezug auf diese Verbindlichkeiten nach den §§ 65 und 66 wird nicht beeinträchtigt und 3. die begebenen Verbindlichkeiten nicht den ... Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 herabzuschreiben oder umzuwandeln, Gebrauch zu machen ist, muss die in § 49 Absatz 1 genannte ... Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 oder nach Abwicklung der Abwicklungsgruppe wieder zu erfüllen, und 2. für ... Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 oder nach Abwicklung der Abwicklungsgruppe wieder zu erfüllen. Für die ... Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 oder nach Abwicklung der Abwicklungsgruppe für das entsprechende Unternehmen anzuwenden ... Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 für einen angemessenen Zeitraum, der nicht länger als ein Jahr ist, in der Lage ist, ... nach Satz 1, so wird der Betrag, der nach Ausübung der Befugnis gemäß den §§ 65 , 77 und 89 oder nach Abwicklung der Abwicklungsgruppe anzuwendenden kombinierten ... 4 des Restrukturierungsfondsgesetzes hinausgeht, nachdem die Ausübung der Befugnis nach den §§ 65 , 77 Absatz 2 und § 89 oder nachdem die Abwicklung der Abwicklungsgruppe erfolgt ist. Dieser ... durch die Ausübung der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung nach den §§ 65 , 66, 77, 89 und 96 bis 101 nicht beeinträchtigt wird, b) die die in Artikel 72a ... d) die der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung gemäß den §§ 65 , 66, 77, 89 und 96 bis 101 unterliegen, die mit der Abwicklungsstrategie der Abwicklungsgruppe im ... durch die Ausübung der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung nach den §§ 65 , 66, 77, 89 und 96 bis 101 nicht beeinträchtigt wird. (3) Ein Tochterunternehmen, ... an das Tochterunternehmen, in Bezug auf das eine Feststellung gemäß den §§ 65 und 66 getroffen wurde, vorhanden oder abzusehen ist, insbesondere, wenn in Bezug auf die ... an das Tochterunternehmen, in Bezug auf das eine Feststellung gemäß den §§ 65 und 66 getroffen wurde, vorhanden oder abzusehen ist, insbesondere, wenn in Bezug auf das ... in Bezug auf das Mutterunternehmen Abwicklungsmaßnahmen getroffen oder Befugnisse nach den §§ 65 , 66 und 77 Absatz 2 ausgeübt werden, 4. das Mutterunternehmen in Bezug auf die ... bedienen kann oder wenn in Bezug auf das Tochterunternehmen eine Feststellung gemäß den §§ 65 und 66 getroffen wurde, 3. die Garantie wird in Höhe von mindestens 50 Prozent ... durchgeführt oder wurde die Abschreibungs- oder Umwandlungsbefugnis nach den §§ 65 , 77 Absatz 2 und § 89 ausgeübt, so gelten die Offenlegungspflichten nach Absatz 3 ab dem ... umgewandelt wurden oder an dem Herabschreibungs- oder Umwandlungsbefugnisse gemäß den §§ 65 , 77 Absatz 2 und § 89 in Bezug auf diese Abwicklungseinheit ausgeübt wurden, um die ... Abwicklungsinstrumente oder die Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung gemäß den §§ 65 , 77 Absatz 2 und § 89 angewandt wurden, einen angemessenen Übergangszeitraum fest, um ... Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 . Keine Voraussetzung für den Erlass von Abwicklungsmaßnahmen ist  ... Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4 ." 29. In § 64 werden die Absätze 2 bis 4 durch die folgenden ... als Ganzes die Voraussetzungen nach § 62 Absatz 1 erfüllt." 30. § 65 wird wie folgt gefasst: „§ 65 Voraussetzungen für die Anwendung des ... Absatz 1 erfüllt." 30. § 65 wird wie folgt gefasst: „ § 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter ... anerkannt sind oder das berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 zur Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der ... § 89 zur Erreichung der Abwicklungsziele ausreichen würde, oder die Feststellung nach § 65 Absatz 1 Nummer 3, so teilt sie diese Absicht nach Anhörung der für die betreffende Abwicklungseinheit ... anerkannt sind oder das berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 zur Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der ... Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der in § 65 Absatz 1 Nummer 1 genannten Voraussetzungen, so teilt sie diese Absicht umgehend der Aufsichtsbehörde des ... dessen relevante Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 das Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente angewendet wird." ... relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 sicherstellen lassen. Als alternative Maßnahmen sind insbesondere ... die Wörter „und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4" eingefügt. 32. Nach § 66 wird folgender § 66a ... die Wörter „und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4" eingefügt. b) In Nummer 4 werden die Wörter ... Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 65 kann die Abwicklungsbehörde in einer Abwicklungsanordnung nach § 136 das Instrument der ... für relevante Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 anordnen und in oder neben dieser Abwicklungsanordnung alle Abwicklungsbefugnisse ausüben, ... Eine Umwandlung oder Herabschreibung nach Satz 1 hat sich bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 65 Absatz 1 auch auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Sinne des § 65 Absatz 4 zu ... des § 65 Absatz 1 auch auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Sinne des § 65 Absatz 4 zu erstrecken. (2) Soweit bei Abwicklungsgruppen relevante Kapitalinstrumente und ... relevante Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Sinne von § 65 Absatz 4 von der Abwicklungseinheit indirekt über andere Unternehmen in derselben Abwicklungsgruppe ... der relevanten Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 oder bail-in-fähigen Verbindlichkeiten des Instituts oder des gruppenangehörigen ...