Teil 4 - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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Teil 4 Abwicklung
Kapitel 1 Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
§ 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
§ 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung
§ 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
§ 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
§ 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen
§ 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung
§ 67 Abwicklungsziele
§ 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
§ 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung
§ 70 Sachverständiger Prüfer
§ 71 Zwecke der Bewertung
§ 72 Grundsätze der Bewertung
§ 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
§ 74 Vorläufige Bewertung
§ 75 Abschließende Bewertung
§ 76 Verordnungsermächtigung
§ 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort
§ 79 Unterstützende Maßnahmen
§ 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
§ 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
§ 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
§ 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
§ 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
§ 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
§ 86 Kontrollbefugnisse
§ 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen
§ 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters
Kapitel 2 Abwicklungsinstrumente
Abschnitt 1 Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
§ 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
§ 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung
§ 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten
§ 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall
§ 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
§ 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
§ 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten
§ 97 Haftungskaskade
§ 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung
§ 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans
§ 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan
§ 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans
§ 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen
§ 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
Abschnitt 2 Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 107 Übertragung
§ 108 Mehrfache Anwendung
§ 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers
§ 110 Auswahl der Übertragungsgegenstände
§ 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
§ 112 Drittvergleich
§ 113 Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
§ 114 Wirksamwerden der Übertragung
§ 115 Eintragung der Übertragung
§ 116 Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
§ 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
§ 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
§ 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
§ 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes
§ 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
§ 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde
§ 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger
§ 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger
§ 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
§ 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung
§ 127 Rückübertragungen
Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
§ 128 Verfassung des Brückeninstituts
§ 129 Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts
§ 130 Vermögenslage des Brückeninstituts
§ 131 Rück- und Weiterübertragungen
Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
§ 132 Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
§ 133 Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft
§ 134 Besondere Vorschriften für die Gegenleistung
§ 135 Rückübertragung
Abschnitt 3 Abwicklungsanordnung; Vorschriften für das Verfahren; Rechtsformwechsel; Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen; Schutzbestimmungen
Unterabschnitt 1 Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
§ 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung
§ 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung
§ 137a (aufgehoben)
§ 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung
§ 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
§ 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
§ 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit
§ 142 Abzugsmöglichkeit
§ 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder
§ 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
Unterabschnitt 2 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
§ 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
Unterabschnitt 3 Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
§ 146 Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung
§ 147 Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger
§ 148 Schutzbestimmungen für Sozialpläne
Unterabschnitt 4 Rechtsformwechsel
§ 149 Anordnung eines Rechtsformwechsels
Unterabschnitt 5 (aufgehoben)
§ 150 (aufgehoben)
§ 151 (aufgehoben)
§ 152 (aufgehoben)


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