Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 6 - PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG)

Artikel 2 G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 473, 475 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 26.04.2019; FNA: 8053-11 Sonstige Vorschriften
| |

§ 6 (aufgehoben)






Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 6 PSA-DG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.07.2021 (30.07.2021)Artikel 31 Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
vom 27.07.2021 BGBl. I S. 3146

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 PSA-DG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PSA-DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PSA-DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Artikel 31 ProdSGNOG Änderung des PSA-Durchführungsgesetzes
... Wörter „§ 25 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt. 2. § 6 wird ...