§ 75 Abgabeverpflichtung
(1)
1Jede nach
§ 1 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 steuerpflichtige Geschäftseinheit hat den Mindeststeuer-Bericht für das Geschäftsjahr dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe des Absatzes 3 sowie des
§ 76 zu übermitteln.
2Bei mehreren nach
§ 1 steuerpflichtigen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe kann eine dieser Geschäftseinheiten im Auftrag der übrigen Geschäftseinheiten den Mindeststeuer-Bericht übermitteln.
3Konnte eine Geschäftseinheit davon ausgehen, dass eine andere im Auftrag der übrigen Geschäftseinheiten den Mindeststeuer-Bericht fristgerecht übermittelt, und stellt sich heraus, dass kein Mindeststeuer-Bericht abgegeben worden ist, so hat sie ihre Pflichten nach Satz 1 innerhalb eines Monats nachdem sie Kenntnis von der Nichtübermittlung erlangt hat, zu erfüllen.
(2) 1Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 entfällt, wenn
- 1.
- der Mindeststeuer-Bericht von der obersten Muttergesellschaft oder einer von ihr zur Übermittlung beauftragten Geschäftseinheit in ihrem jeweiligen Belegenheitsstaat abgegeben wurde und
- 2.
- der Belegenheitsstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist oder eine wirksame völkerrechtliche Vereinbarung besteht, die für das Geschäftsjahr einen automatischen Austausch von Mindeststeuer-Berichten durch den jeweiligen Belegenheitsstaat mit der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland vorsieht.
2Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) 1Die Übermittlung des Mindeststeuer-Berichts an das Bundeszentralamt für Steuern hat spätestens 15 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erfolgen. 2Abweichend von Satz 1 hat die Übermittlung spätestens 18 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erfolgen, für das erstmals für die Unternehmensgruppe ein Mindeststeuer-Bericht zu erstellen ist. 3Die Fristen nach den Sätzen 1 und 2 enden nicht vor dem 30. Juni 2026. 4Die Übermittlung hat über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch zu erfolgen. 5Den für die elektronische Übermittlung amtlich vorgeschriebenen Datensatz gibt das Bundesministerium der Finanzen im Bundessteuerblatt bekannt.
(4)
1Enthält ein Mindeststeuer-Bericht Angaben im Sinne des
§ 76 für ein anderes Steuerhoheitsgebiet, übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern der zuständigen Behörde dieses Steuerhoheitsgebiets Angaben nach dem in einer Rechtsverordnung nach
§ 99 Absatz 3 festgelegten Verteilungsansatz, wenn die Bundesrepublik Deutschland und dieses Steuerhoheitsgebiet aufgrund von Artikel 8ae Absatz 2 der
Richtlinie 2011/16/EU oder einer innerstaatlich anwendbaren völkerrechtlichen Vereinbarung zum gegenseitigen automatischen Austausch von Informationen zu Mindeststeuer-Berichten zwischen ihren zuständigen Behörden verpflichtet sind.
2Die Übermittlung nach Satz 1 erfolgt spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 Satz 1 oder 2.
3Für nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 erhaltene Mindeststeuer-Berichte erfolgt die Übermittlung spätestens drei Monate nach deren Erhalt.
4Abweichend von den Sätzen 2 und 3 hat die Übermittlung nach Satz 1 für das Geschäftsjahr, für das erstmals für die Unternehmensgruppe ein Mindeststeuer-Bericht zu erstellen ist, spätestens sechs Monate nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 Satz 2 zu erfolgen, frühestens jedoch am 1. Dezember 2026.
5Die Übermittlung nach Satz 1 erfolgt unter Verwendung des in Artikel 20 Absatz 4 der
Richtlinie 2011/16/EU genannten elektronischen Standardformats.
6Das Bundeszentralamt für Steuern nimmt die Mindeststeuer-Berichte entgegen, die ihm von der zuständigen Behörde eines anderen Steuerhoheitsgebiets übermittelt worden sind.
7Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt die Mindeststeuer-Berichte zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landesfinanzbehörde.
8Das Bundeszentralamt für Steuern kann die Mindeststeuer-Berichte im Rahmen der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben auswerten.
9Das Bundeszentralamt für Steuern speichert die Mindeststeuer-Berichte und löscht sie mit Ablauf des 15. Jahres, das dem Jahr der Übermittlung folgt.
10§ 88a der Abgabenordnung ist zu beachten.
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interne Verweise§ 7 MinStG Begriffsbestimmungen (vom 24.12.2025) ... (7) Berichtspflichtige Geschäftseinheit ist die Geschäftseinheit, die nach § 75 Absatz 1 zur Einreichung des Mindeststeuer-Berichts verpflichtet ist oder diesen nach § 75 Absatz 1 ... § 75 Absatz 1 zur Einreichung des Mindeststeuer-Berichts verpflichtet ist oder diesen nach § 75 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 einreicht. (8) Eigenkapitalbeteiligung ist eine Beteiligung am Eigenkapital, ...
§ 68 MinStG Unternehmensgruppen mit mehreren Muttergesellschaften ... der Mehrmütter-Unternehmensgruppe. (6) Unbeschadet des § 75 Absatz 1 Satz 1 haben die obersten Muttergesellschaften der Mehrmütter-Unternehmensgruppe den ... jeder einzelnen Unternehmensgruppe der Mehrmütter-Unternehmensgruppe zu enthalten. § 75 Absatz 2 gilt für die Verpflichtung nach Satz 1 entsprechend. (7) Für Zwecke der ...
§ 75a MinStG Berichtigung des Mindeststeuer-Berichts (vom 24.12.2025) ... im Mindeststeuer-Bericht enthaltenen Deutschland betreffenden Informationen nicht innerhalb der in § 75 Absatz 3 genannten Fristen übermittelt, so unterrichtet es die zuständige Behörde des ...
§ 98 MinStG Bußgeldvorschriften (vom 24.12.2025) ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 75 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 3, einen Mindeststeuer-Bericht nicht, nicht richtig, nicht ...
Zitat in folgenden NormenEU-Amtshilfegesetz (EUAHiG)
Artikel 1 G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353
§ 7 EUAHiG Automatische Übermittlung von Informationen (vom 24.12.2025) ... zentrale Verbindungsbüro übermittelt im Wege des automatischen Austauschs die ihm nach § 75 Absatz 1 des Mindeststeuergesetzes gemeldeten Informationen zu Mindeststeuer-Berichten steuerpflichtiger Geschäftseinheiten, die ...
Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 14.02.2026) ... Entgegennahme, Ermittlung, Weiterleitung, Übermittlung und Auswertung von Informationen nach § 75 des Mindeststeuergesetzes sowie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und die Berichtigungsaufforderung ...
Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG)
Artikel 35 G. v. 11.10.1995 BGBl. I S. 1250, 1409; zuletzt geändert durch Artikel 46 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 2 StStatG Erhebungsmerkmale und Periodizität (vom 06.12.2024) ... jährlich die Angaben nach § 95 des Mindeststeuergesetzes (Steueranmeldung) und nach den §§ 75 und 76 des Mindeststeuergesetzes (Mindeststeuer-Bericht) erfasst. Die Aufbereitung ...
Mindeststeuer-Bericht-Verordnung (MinStBV)
V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 373
§ 1 MinStBV Anwendungsbereich ... zu den Berichtspflichten nach dem Mindeststeuergesetz mit den Vertragsstaaten gemäß § 75 Absatz 4 des Mindeststeuergesetzes aufgrund der Richtlinie 2011/16/EU. Die Verordnung regelt zugleich die Besonderheiten ...
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 372
§ 24 StBVV Steuererklärungen (vom 01.07.2025) ... dem Einkommensteuergesetz, 5. die Anfertigung eines Mindeststeuer-Berichts nach den §§ 75 und 76 des Mindeststeuergesetzes, 6. die Überwachung und Meldung der Lohnsumme im ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353
Artikel 1 MindStAnpG Änderung des Mindeststeuergesetzes ... 50a Nachversteuerung latenter Steuerschulden". b) Nach der Angabe zu § 75 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 75a Berichtigung des ... „ausgenommener" durch die Angabe „ausgenommene" ersetzt. 28. § 75 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe ... Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landesfinanzbehörde." 29. Nach § 75 wird der folgende § 75a eingefügt: „§ 75a Berichtigung des ... im Mindeststeuer-Bericht enthaltenen Deutschland betreffenden Informationen nicht innerhalb der in § 75 Absatz 3 genannten Fristen übermittelt, so unterrichtet es die zuständige Behörde des ... ersetzt. 47. In § 98 Absatz 1 wird die Angabe „oder Satz 3 in Verbindung mit § 75 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 76 den" durch die Angabe „, auch in Verbindung mit Satz 3, einen" ...
Artikel 3 MindStAnpG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes ... zentrale Verbindungsbüro übermittelt im Wege des automatischen Austauschs die ihm nach § 75 Absatz 1 des Mindeststeuergesetzes gemeldeten Informationen zu Mindeststeuer-Berichten steuerpflichtiger Geschäftseinheiten, die ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen
G. v. 21.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 397
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
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