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§ 7 - Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Artikel 1 V. v. 14.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 100
Geltung ab 17.04.2026; FNA: 8053-6-39 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 17.04.2026; FNA: 8053-6-39 Sonstige Vorschriften
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§ 7 Umstellung auf Sachkundebescheinigungen nach der Verordnung (EU) 2024/573
§ 7 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Sachkundebescheinigungen nach § 6 Absatz 1 oder Absatz 2 werden auf Antrag auch natürlichen Personen ausgestellt, die eine Sachkundebescheinigung oder ein Zertifikat nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in dessen bis zum Ablauf des 16. April 2026 geltenden Fassung vorweisen können und die für die jeweilige Tätigkeit an einem Auffrischungskurs nach § 8 Absatz 1 teilgenommen haben.
(2) 1Auf der Sachkundebescheinigung muss das Datum angegeben werden, bis zu dem die Teilnahme am jeweils nächsten Auffrischungskurs nach § 8 Absatz 1 erfolgt sein muss. 2Auf der Sachkundebescheinigung ist zudem in einem Bemerkungsfeld darauf hinzuweisen, dass die Sachkundebescheinigung keinen Anspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle begründet.
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Zitierungen von § 7 ChemKlimaschutzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ChemKlimaschutzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ChemKlimaschutzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ChemKlimaschutzV Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
... abdeckende Sachkundebescheinigung nach § 6 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 6 oder nach § 7 Absatz 1 vorweisen können, 2. sofern die Ausstellung der Sachkundebescheinigung nach § ... die Ausstellung der Sachkundebescheinigung nach § 6 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 6 oder nach § 7 Absatz 1 länger als sieben Jahre zurückliegt, an einem Auffrischungskurs nach § 8 Absatz 1 ...
§ 8 ChemKlimaschutzV Auffrischungskurse
... auf Antrag auf der Sachkundebescheinigung nach § 6 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 6 oder nach § 7 Absatz 1 bescheinigt. Die Bescheinigung nach Satz 1 muss das Datum enthalten, bis zu dem die ...
§ 9 ChemKlimaschutzV Anerkennung von Stellen
... Auffrischungskursen nach § 8 Absatz 2 und zur Ausstellung von Sachkundebescheinigungen nach § 7 Absatz 1 berechtigt anerkennen, wenn diese nachweisen können, dass die Auffrischungskurse den ...
§ 10 ChemKlimaschutzV Zertifizierung von juristischen Personen, Personenvereinigungen und Einzelunternehmen
... Personen mit Sachkundebescheinigung nach § 6 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 6 oder nach § 7 Absatz 1 , die Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durchführen, mindestens alle sieben Jahre ...
§ 11 ChemKlimaschutzV Zuständigkeit
... nach § 8 Absatz 2 sowie für die Ausstellung von Sachkundebescheinigungen nach § 7 Absatz 1 sind zuständig: 1. die Handwerksinnungen, soweit sie von der jeweils ...
§ 12 ChemKlimaschutzV Verfahren
... auf Ausstellung einer Sachkundebescheinigung nach § 6 Absatz 1, 2, 3 oder Absatz 6 oder nach § 7 Absatz 1 , 2. Antrag auf Befreiung nach § 6 Absatz 5, 3. Antrag auf Anerkennung ...
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