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§ 7 - Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
Artikel 4 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2187, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 149
Geltung ab 31.12.2020, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-5 Kernenergie
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Geltung ab 31.12.2020, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-5 Kernenergie
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§ 7 Fachkunde zur Anwendung von Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation
(1) Die erforderliche Fachkunde zur Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nerven- und Muskelstimulation zum Zweck des Muskelaufbaus und der Muskelstraffung wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung gemäß Anlage 3 Teil A in Verbindung mit Anlage 3 Teil E Abschnitt 1 und 2 oder durch eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) geändert worden ist, oder von approbierten Ärztinnen und Ärzten durch entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung erworben.
(2) Die erforderliche Fachkunde zur Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation oder zur Magnetfeldstimulation zu anderen Zwecken als dem Muskelaufbau oder der Muskelstraffung wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung gemäß Anlage 3 Teil A in Verbindung mit Anlage 3 Teil E Abschnitt 1 oder durch eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz oder von approbierten Ärztinnen und Ärzten durch entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung erworben.
(3) Die erforderliche Fachkunde zur Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation, zur Muskelstimulation oder zur Magnetfeldstimulation jeweils zu kosmetischen Zwecken im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung gemäß Anlage 3 Teil A in Verbindung mit Anlage 3 Teil B und Teil E Abschnitt 1 oder von approbierten Ärztinnen und Ärzten durch entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung erworben.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen V. v. 12. Juni 2023 BGBl. 2023 I Nr. 149 m.W.v. 16. Juni 2023
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Frühere Fassungen von § 7 NiSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.06.2023 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 12.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 149 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 NiSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 NiSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NiSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 NiSV Fachkunde (vom 16.06.2023)
... Person, die die Anlage anwendet, über die erforderliche Fachkunde nach den §§ 5, 6, 7 , 8, 9 oder 11 verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von ...
Anlage 3 NiSV (zu § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 und § 9 Absatz 1) Fachkunde (vom 01.01.2024)
... EK 116 AGK, AEK 8 EMF-Muskelstimulation § 7 Absatz 1 NiSV ES 23 AES 6 EMF-Stimulation § ... 1 NiSV ES 23 AES 6 EMF-Stimulation § 7 Absatz 2 NiSV ES 23 AES 6 EMF-Stimulation zu ... EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken § 7 Absatz 3 NiSV GK, ES 101 AGK, AES 8 ... Abschnitt 2 enthält Anforderungen, die sich nur auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1 beziehen. Die Anforderungen in Abschnitt 1 beziehen sich dagegen auf die Fachkunde nach § 7 ... 7 Absatz 1 beziehen. Die Anforderungen in Abschnitt 1 beziehen sich dagegen auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1, 2 und 3 . Abschnitt 1: Übersicht der Inhalte des Fachkunde-Moduls ... Abschnitt 2: Zusätzliche Anforderungen für den Erwerb der Fachkunde nach § 7 Absatz 1 Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul ist der Nachweis einer Lizenz als ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
V. v. 12.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 149
Anhang 1 NiSVÄndV zu Artikel 1 Nummer 11
... 3 (zu § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 und § 9 Absatz 1) Fachkunde Teil A: Erwerb und Aktualisierung der ... EK 120 AGK, AEK 8 EMF-Muskelstimulation § 7 Absatz 1 NiSV ES 24 AES 6 EMF-Stimulation § ... 1 NiSV ES 24 AES 6 EMF-Stimulation § 7 Absatz 2 NiSV ES 24 AES 6 EMF-Stimulation zu ... EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken § 7 Absatz 3 NiSV GK, ES 104 AGK, AES 8 ... Abschnitt 2 enthält Anforderungen, die sich nur auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1 beziehen. Die Anforderungen in Abschnitt 1 beziehen sich dagegen auf die Fachkunde nach § 7 ... 7 Absatz 1 beziehen. Die Anforderungen in Abschnitt 1 beziehen sich dagegen auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1, 2 und 3 . Abschnitt 1: Übersicht der Inhalte des Fachkunde-Moduls ... Abschnitt 2: Zusätzliche Anforderungen für den Erwerb der Fachkunde nach § 7 Absatz 1 Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul ist der Nachweis einer Lizenz als ...
Anhang 2 NiSVÄndV zu Artikel 2
... 3 (zu § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 und § 9 Absatz 1) Fachkunde Teil A: Erwerb und Aktualisierung der ... EK 116 AGK, AEK 8 EMF-Muskelstimulation § 7 Absatz 1 NiSV ES 23 AES 6 EMF-Stimulation § ... 1 NiSV ES 23 AES 6 EMF-Stimulation § 7 Absatz 2 NiSV ES 23 AES 6 EMF-Stimulation zu ... EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken § 7 Absatz 3 NiSV GK, ES 101 AGK, AES 8 ... Abschnitt 2 enthält Anforderungen, die sich nur auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1 beziehen. Die Anforderungen in Abschnitt 1 beziehen sich dagegen auf die Fachkunde nach § 7 ... 7 Absatz 1 beziehen. Die Anforderungen in Abschnitt 1 beziehen sich dagegen auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1, 2 und 3 . Abschnitt 1: Übersicht der Inhalte des Fachkunde-Moduls ... Abschnitt 2: Zusätzliche Anforderungen für den Erwerb der Fachkunde nach § 7 Absatz 1 Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul ist der Nachweis einer Lizenz als ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
V. v. 12.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 149
Artikel 1 NiSVÄndV Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
... die Adresse für den Zugang mitzuteilen." 6. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Fachkunde zur Anwendung von Anlagen zur ... 6. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Fachkunde zur Anwendung von Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur ...
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4646
Artikel 20 StrlSchNRV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 15.10.2021)
... 2020 in Kraft. Artikel 4 § 3 Absatz 3 Satz 3, § 4, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 und § 9 Absatz 1 treten am 31. Dezember 2022 in Kraft. (4) Artikel 17 tritt am 1. ...
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