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§ 7b - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
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§ 7b Wertguthabenvereinbarung
Eine Wertguthabenvereinbarung liegt vor, wenn
- 1.
- der Aufbau des Wertguthabens auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt,
- 2.
- diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt,
- 3.
- Arbeitsentgelt in das Wertguthaben eingebracht wird, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu entnehmen,
- 4.
- das aus dem Wertguthaben fällige Arbeitsentgelt mit einer vor oder nach der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird und
- 5.
- das fällige Arbeitsentgelt insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, es sei denn, die Beschäftigung wurde vor der Freistellung als geringfügige Beschäftigung ausgeübt.
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung G. v. 28. Juni 2022 BGBl. I S. 969 m.W.v. 1. Oktober 2022
Frühere Fassungen von § 7b SGB IV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.10.2022 | Artikel 7 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28.06.2022 BGBl. I S. 969 |
aktuell vorher | 01.01.2013 | Artikel 1 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2474 |
aktuell vorher | 01.09.2009 (19.11.2009) | Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 12.11.2009 BGBl. I S. 3710 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2940 |
aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 BGBl. I S. 3024 |
aktuell | vor 01.01.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7b SGB IV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7b SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB IV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 SGB IV Beschäftigung (vom 01.01.2024)
... Monat, wenn 1. während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig ist und 2. das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der ...
§ 7c SGB IV Verwendung von Wertguthaben (vom 01.01.2019)
... Das Wertguthaben auf Grund einer Vereinbarung nach § 7b kann in Anspruch genommen werden 1. für gesetzlich geregelte vollständige ... Zwecke, für die das Wertguthaben in Anspruch genommen werden kann, in der Vereinbarung nach § 7b abweichend von Absatz 1 auf bestimmte Zwecke ...
§ 7e SGB IV Insolvenzschutz (vom 01.01.2009)
... Die Vertragsparteien treffen im Rahmen ihrer Vereinbarung nach § 7b durch den Arbeitgeber zu erfüllende Vorkehrungen, um das Wertguthaben einschließlich ... geeigneter Weise sicherstellt. Die Vertragsparteien können in der Vereinbarung nach § 7b ein anderes, einem Treuhandverhältnis im Sinne des Satzes 1 gleichwertiges Sicherungsmittel ... zur Insolvenzsicherung des Wertguthabens nach, kann der Beschäftigte die Vereinbarung nach § 7b mit sofortiger Wirkung kündigen; das Wertguthaben ist nach Maßgabe des § 23b Abs. ... nach Satz 2 nicht innerhalb der dort vorgesehenen Frist erbracht, ist die Vereinbarung nach § 7b als von Anfang an unwirksam anzusehen; das Wertguthaben ist aufzulösen. (7) ...
§ 7f SGB IV Übertragung von Wertguthaben (vom 01.07.2009)
... Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber verlangen, dass das Wertguthaben nach § 7b 1. auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, wenn dieser mit dem ... übertragen wird, wenn dieser mit dem Beschäftigten eine Wertguthabenvereinbarung nach § 7b abgeschlossen und der Übertragung zugestimmt hat, 2. auf die Deutsche ...
§ 23b SGB IV Beitragspflichtige Einnahmen bei flexiblen Arbeitszeitregelungen (vom 01.07.2020)
... Bei Vereinbarungen nach § 7b ist für Zeiten der tatsächlichen Arbeitsleistung und für Zeiten der Inanspruchnahme ... Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsleistung ohne Berücksichtigung der Vereinbarung nach § 7b beitragspflichtig gewesen wäre. Maßgebend ist jedoch höchstens der ... der nicht zweckentsprechenden Verwendung. (3a) Sieht die Vereinbarung nach § 7b bereits bei ihrem Abschluss für den Fall, dass Wertguthaben wegen der Beendigung der ...
§ 116 SGB IV Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben (vom 01.01.2009)
... 2009 geschlossen worden sind. (3) Für Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b , die vor dem 31. Dezember 2008 geschlossen worden sind und in denen entgegen § 7e Abs. 1 und ...
Zitat in folgenden Normen
Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2564; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2510
§ 3 FPfZG Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung (vom 24.12.2022)
... die Einbringung von Arbeitsentgelt in und die Entnahme von Arbeitsentgelt aus Wertguthaben nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch außer Betracht. Abweichend von Satz 6 bleiben auf Antrag für die Berechnung ...
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 67 SGB IX Berechnung des Regelentgelts (vom 01.04.2024)
... Zeiten einer Freistellung vor oder nach dieser Arbeitsleistung fällig wird (Wertguthaben nach § 7b des Vierten Buches ), ist für die Berechnung des Regelentgelts das im Bemessungszeitraum der Beitragsberechnung ...
Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV)
V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 336
§ 3 6. PflegeArbbV Fälligkeit
... (4) Vereinbarungen über Wertguthaben auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, der §§ 7b und 7e des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder einer im Hinblick auf den Schutz der ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
§ 82b SGB III Höhe und Bemessung des Qualifizierungsgeldes (vom 01.04.2024)
... vereinbart worden sind oder 4. die als Wertguthaben einer Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches nicht nach dieser Vereinbarung verwendet werden. (3) Erzielt die ...
§ 151 SGB III Bemessungsentgelt (vom 01.04.2024)
... vereinbart worden sind, 2. die als Wertguthaben einer Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches nicht nach dieser Vereinbarung verwendet werden. (3) Als Arbeitsentgelt ist zugrunde zu ... oder zurückgezahlt worden ist, 2. für Zeiten einer Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches das Arbeitsentgelt, das Arbeitslose für die geleistete Arbeitszeit ohne eine Vereinbarung ... Arbeitsentgelt, das Arbeitslose für die geleistete Arbeitszeit ohne eine Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches erzielt hätten; für Zeiten einer Freistellung das erzielte Arbeitsentgelt, 3. ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 254
§ 47 SGB V Höhe und Berechnung des Krankengeldes (vom 01.01.2023)
... Zeiten einer Freistellung vor oder nach dieser Arbeitsleistung fällig wird (Wertguthaben nach § 7b des Vierten Buches ), ist für die Berechnung des Regelentgelts das im Bemessungszeitraum der Beitragsberechnung ...
Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV)
V. v. 15.07.1999 BGBl. I S. 1627; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.12.2022 BGBl. I S. 2132
§ 12 SVRV Rückstellungen (vom 01.04.2020)
... aus Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch . Soweit von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen ... aus Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gebildet werden, gelten die Sätze 1 und 4 entsprechend. (1a) Soweit für ...
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV)
neugefasst durch B. v. 19.03.2019 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2142
§ 14 VKFV Bestimmung der Personalkosten (vom 01.01.2020)
... (3) Für Beschäftigte, mit denen eine Wertguthabenvereinbarung im Sinne der §§ 7b bis 7f des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder eine Wertguthabenvereinbarung auf Grund ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2474
Artikel 1 SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... (BGBl. I S. 2192) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 7b Nummer 5 wird die Angabe „400" durch die Angabe „450" ersetzt. 2. ...
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 1 SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... § 7b Insolvenzschutz". b) Die Angaben zu den §§ 7c und 7d werden aufgehoben. c) Nach der Angabe zu § 18g wird folgende Angabe ... 4. Die §§ 7b und 7c werden aufgehoben. 5. Der bisherige § 7d wird § 7b. 6. In § 12 Abs. 5 Satz 1 wird die Angabe § 1 Abs. ...
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2462
Artikel 1 PflVerbG Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
... Einbringung von Arbeitsentgelt in und die Entnahme von Arbeitsentgelt aus Wertguthaben nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch außer Betracht. (4) In den Fällen der ...
Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 969
Artikel 7 MiLoAnpG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... „§ 134 Übergangsregelung zum Übergangsbereich". 2. In § 7b Nummer 5 werden die Wörter „450 Euro monatlich" durch die Wörter „die ...
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Artikel 2 AuWeBFG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... vereinbart worden sind oder 4. die als Wertguthaben einer Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches nicht nach dieser Vereinbarung verwendet werden. (3) Erzielt die Arbeitnehmerin oder ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2142
Artikel 1 4. VKFVÄndV Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
... „(3) Für Beschäftigte, mit denen eine Wertguthabenvereinbarung im Sinne der §§ 7b bis 7f des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder eine Wertguthabenvereinbarung auf Grund ...
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 5a 2. COVIfSGAnpG Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
... die Einbringung von Arbeitsentgelt in und die Entnahme von Arbeitsentgelt aus Wertguthaben nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch außer Betracht. Abweichend von Satz 5 bleiben auf Antrag für die Berechnung des ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 16a BVG (vom 01.07.2019)
... Zeiten einer Freistellung vor oder nach dieser Arbeitsleistung fällig wird (Wertguthaben nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ), ist für die Berechnung des Regelentgelts das im Bemessungszeitraum der Beitragsberechnung ...
Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (3. PflegeArbbV)
V. v. 01.08.2017 BAnz AT 11.08.2017 V1
§ 3 3. PflegeArbbV Fälligkeit
... gilt des Weiteren nicht für Wertguthaben auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, der §§ 7b und 7e des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder einer im Hinblick auf den Schutz der ...
Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV)
V. v. 20.04.2022 BAnz AT 26.04.2022 V1
§ 3 5. PflegeArbbV Fälligkeit
... (4) Vereinbarungen über Wertguthaben auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, der §§ 7b und 7e des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder einer im Hinblick auf den Schutz der ...
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1046; zuletzt geändert durch Artikel 165 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 47 SGB IX Berechnung des Regelentgelts (vom 01.01.2009)
... einer Freistellung vor oder nach dieser Arbeitsleistung fällig wird (Wertguthaben nach § 7b des Vierten Buches), ist für die Berechnung des Regelentgelts das im Bemessungszeitraum der ...
Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (4. PflegeArbbV)
V. v. 22.04.2020 BAnz AT 28.04.2020 V2
§ 3 4. PflegeArbbV Fälligkeit
... (4) Vereinbarungen über Wertguthaben auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, der §§ 7b und 7e des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder einer im Hinblick auf den Schutz der ...
Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung (2. PflegeArbbV)
V. v. 27.11.2014 BAnz AT 28.11.2014 V1; aufgehoben durch § 5 V. v. 27.11.2014 BAnz AT 28.11.2014 V1
§ 3 2. PflegeArbbV Fälligkeit
... nicht für Wertguthaben auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, der §§ 7b und 7e des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder einer im Hinblick auf den Schutz der ...
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