Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (EpiLageAufhG k.a.Abk.)

G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906 (Nr. 79); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Geltung ab 24.11.2021, abweichend siehe Artikel 22
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Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 8 wird in 5 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 SGB XI § 147, § 148, § 150, § 150b, § 153

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 7e des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

0.
§ 147 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „31. März 2022" ersetzt und wird vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und werden die Wörter „der Wunsch des Versicherten, persönlich in seinem Wohnbereich untersucht zu werden, ist zu berücksichtigen" eingefügt.

b)
In Absatz 6 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „31. März 2022" ersetzt.

1.
In § 148 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „31. März 2022" ersetzt.

2.
In § 150 Absatz 6 wird jeweils die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „31. März 2022" ersetzt.

3.
§ 150b wird wie folgt gefasst:

§ 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d

Die Arbeitstage, für die Pflegeunterstützungsgeld im Geltungszeitraum von § 150 Absatz 5d Satz 1, Betriebshilfe im Geltungszeitraum von § 150 Absatz 5d Satz 2 oder Kostenerstattung im Geltungszeitraum von § 150 Absatz 5d Satz 3 in Anspruch genommen worden ist, werden auf die Arbeitstage, für die Pflegeunterstützungsgeld gemäß § 44a Absatz 3, Betriebshilfe gemäß § 44a Absatz 6 Satz 1 oder Kostenerstattung gemäß § 44a Absatz 6 Satz 3 in Anspruch genommen werden kann, nicht angerechnet."

4.
In § 153 Satz 1 werden die Wörter „im Jahr 2021" durch die Wörter „in den Jahren 2021 und 2022" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EpiLageAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EpiLageAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 22 EpiLageAufhG Inkrafttreten (vom 12.12.2021)
... Wirkung vom 24. November 2021 in Kraft. (3) Die Artikel 4, 5 Nummer 1, 2, 3 und 4 sowie Artikel 8 treten am 1. Januar 2022 in Kraft. (4) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2023 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 15 ImpfPrG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Sätze 1 und 6 ...
Artikel 21 ImpfPrG Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... vom 24. November 2021 in Kraft. (3) Die Artikel 4, 5 Nummer 1, 2, 3 und 4 sowie Artikel 8 treten am 1. Januar 2022 in Kraft." c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Pandemiekosten-Erstattungsverordnung (PKEV 2022)
V. v. 30.03.2022 BAnz AT 31.03.2022 V1
Eingangsformel PKEV 2022
... Grund des § 153 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, dessen Satz 1 durch Artikel 8 Nummer 4 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906 ) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit ...

Zweite-Pandemiekosten-Erstattungsverordnung (PKEV 2022 2)
V. v. 10.10.2022 BAnz AT 11.10.2022 V1
Eingangsformel PKEV 2022 2
... Grund des § 153 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 8 Nummer 4 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906 ) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit ...


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