§ 93 - Mindeststeuergesetz (MinStG)

§ 93 Nichtberücksichtigung der nationalen Ergänzungssteuer


§ 93 wird in 2 Vorschriften zitiert

§ 54 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die nationale Ergänzungssteuerregelung für Zwecke der Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags unberücksichtigt bleibt.

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Zitierungen von § 93 MinStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 93 MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MinStG Umfang der Besteuerung
... 11 bis 14 sowie den nationalen Ergänzungssteuerbetrag nach den §§ 90 bis 93 ...
§ 81 MinStG Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer
... dem dritten bis neunten Teil dieses Gesetzes sowie entsprechend den §§ 92 und 93 erhoben wird. Abweichend von Satz 1 ist der Ergänzungssteuer-Konsistenzstandard ...


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