Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
1 | Lebensmittelversorgung | ||
1.1 | Lebensmittelherstellung und -behandlung | ||
1.1.1 | Anlage oder System zur Herstellung von Lebensmitteln | Hergestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
hergestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volu- menprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
1.1.2 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volu- menprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
1.1.3 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
1.1.4 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Über- wachung | Hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebens- mittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder über- wachten Anlagen in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
1.2 | Lebensmittelhandel | ||
1.2.1 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
1.2.2 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
1.2.3 | Anlage oder System zur Bestellung von Lebensmitteln | Bestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
bestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenpro- zent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
1.2.4 | Anlage oder System zum Inverkehrbringen von Lebens- mitteln | In Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
in Verkehr gebrachte Getränke außer Ge- tränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
1.2.5 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Überwachung | Behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten An- lagen in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Ge- tränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder über- wachten Anlagen in Liter/Jahr | 350.000.000 |
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 06.09.2021 BGBl. I S. 4163 |
aktuell vorher | 30.06.2017 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 21.06.2017 BGBl. I S. 1903 |
aktuell | vor 30.06.2017 | Urfassung |