| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Lebensmittelversorgung | ||
| 1.1 | Lebensmittelherstellung und -behandlung | ||
| 1.1.1 | Anlage oder System zur Herstellung von Lebensmitteln | Hergestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
| hergestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volu- menprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
| 1.1.2 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
| behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volu- menprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
| 1.1.3 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
| umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
| 1.1.4 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Über- wachung | Hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebens- mittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder über- wachten Anlagen in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
| hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
| 1.2 | Lebensmittelhandel | ||
| 1.2.1 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
| behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
| 1.2.2 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
| umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
| 1.2.3 | Anlage oder System zur Bestellung von Lebensmitteln | Bestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
| bestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenpro- zent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
| 1.2.4 | Anlage oder System zum Inverkehrbringen von Lebens- mitteln | In Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
| in Verkehr gebrachte Getränke außer Ge- tränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
| 1.2.5 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Überwachung | Behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten An- lagen in Tonnen/Jahr oder | 434.500 |
| behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Ge- tränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder über- wachten Anlagen in Liter/Jahr | 350.000.000 | ||
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 06.12.2025 | Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung vom 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301 |
| aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 06.09.2021 BGBl. I S. 4163 |
| aktuell vorher | 30.06.2017 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 21.06.2017 BGBl. I S. 1903 |
| aktuell | vor 30.06.2017 | Urfassung |