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§ 5 - Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV)

§ 5 Ergänzungsantrag für die Kontrolle in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen



(1) Eine Kontrollstelle, die die Zulassung für den in der Anlage 1 bezeichneten Kontrollbereich B innehat oder beantragt, kann die Erweiterung der Zulassung für den ebenfalls in Anlage 1 bezeichneten Kontrollbereich B-AHV bei der Bundesanstalt beantragen.

(2) Dem Antrag ist eine Darstellung des von der Kontrollstelle vorgesehenen Kontrollverfahrens im Bereich der auf Grund des § 6 Absatz 1 Öko-Landbaugesetz erlassenen Rechtsverordnung beizufügen.




 

Zitierungen von § 5 ÖLG-DV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ÖLG-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖLG-DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ÖLG-DV Antragsinhalt
... (EU) 2017/625 in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Unterlagen nach Maßgabe der §§ 5 bis 14 beizufügen. (2) Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass ...
§ 17 ÖLG-DV Zulassung
... Die Entscheidung über die Zulassung oder die Ergänzung nach § 5 als Kontrollstelle ergeht durch schriftlichen oder elektronischen Bescheid. (2) Die ... oder elektronischen Bescheid. (2) Die Zulassung oder die Ergänzung nach § 5 ist der Kontrollstelle bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechend ihrem Antrag und ihrer im ...
§ 18 ÖLG-DV Weitere Verfahrensvorschriften
... einen Antrag auf Erteilung der Zulassung oder auf Ergänzung nach § 5 ist innerhalb einer Frist von drei Monaten, über einen Antrag nach § 15 Absatz 1 Satz 1 ...
Anlage 1 ÖLG-DV (zu §§ 3, 5 und 17) Kontrollbereiche nach § 3