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Anlage 2 - BSI-Gesetz (BSIG)
Artikel 1 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2
Geltung ab 06.12.2025; FNA: 206-9 Öffentliche Informationstechnik
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Geltung ab 06.12.2025; FNA: 206-9 Öffentliche Informationstechnik
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Anlage 2 Sektoren wichtiger Einrichtungen
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
| Nummer | Sektor | Branche | Einrichtungsart |
| 1 | Transport und Verkehr | | |
| 1.1 | Post- und Kurierdienste | | |
| 1.1.1 | Anbieter von Postdienstleistungen nach § 3 Nummer 15 PostG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten | ||
| 2 | Abfall- bewirtschaftung | | |
| 2.1.1 | Unternehmen der Abfallbewirtschaftung nach § 3 Absatz 14 KrWG, ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist | ||
| 3 | Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen | | |
| 3.1.1 | Hersteller und Importeure nach Artikel 3 Nummer 9 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 von chemischen Stoffen und Gemischen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 und 2 der genannten Verordnung, sofern diese in Kategorie 20 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) fallen und der Registrierungspflicht nach Artikel 6 der genannten Verordnung unterliegen | ||
| 4 | Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln | | |
| 4.1.1 | Lebensmittelunternehmen nach Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind | ||
| 5 | Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | | |
| 5.1 | Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro- Diagnostika | | |
| 5.1.1 | Unternehmen, die Medizinprodukte nach Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 herstellen, und Unternehmen, die In-vitro-Diagnostika nach Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 herstellen, mit Ausnahme von Unternehmen, die Medizin- produkte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesund- heit") eingestuft werden | ||
| 5.2 | Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen | | |
| 5.2.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschafts- tätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 5.3 | Herstellung von elektrischen Ausrüstungen | | |
| 5.3.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig- keiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschafts- zweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 5.4 | Maschinenbau | | |
| 5.4.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig- keiten nach Abschnitt C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 5.5 | Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen | | |
| 5.5.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig- keiten nach Abschnitt C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 5.6 | Sonstiger Fahrzeugbau | | |
| 5.6.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig- keiten nach Abschnitt C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 6 | Anbieter digitaler Dienste | | |
| 6.1.1 | Anbieter von Online-Marktplätzen | ||
| 6.1.2 | Anbieter von Online-Suchmaschinen | ||
| 6.1.3 | Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke | ||
| 7 | Forschung | | |
| 7.1.1 | Forschungseinrichtungen |
Zitierungen von Anlage 2 BSIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BSIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 BSIG Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen
... Personen entgeltlich Waren oder Dienstleistungen anbieten und die einer der in den Anlagen 1 und 2 bestimmten Einrichtungsarten zuzuordnen sind und a) mindestens 50 Mitarbeiter ... (3) Bei der Zuordnung zu einer der Einrichtungsarten nach den Anlagen 1 und 2 können solche Geschäftstätigkeiten unberücksichtigt bleiben, die im Hinblick ... § 2 Nummer 22 betreiben oder aufgrund weiterer Tätigkeiten einer der in Anlage 1 oder 2 bestimmten Einrichtungsarten zuzuordnen sind. Satz 2 gilt für alle ...
§ 33 BSIG Registrierungspflicht
... öffentliche IP-Adressbereiche und Telefonnummern, 3. relevanter in Anlage 1 oder 2 genannter Sektor oder falls einschlägig Branche, 4. Auflistung derjenigen ... Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Einrichtung Dienste der in Anlage 1 oder 2 genannten Einrichtungsarten erbringt, und 5. die für die Tätigkeiten, ...
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