Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 2 - Wohngeldgesetz (WoGG)

Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 6 WoGG-NG; FNA: 8601-3 Ergänzende Vorschriften zum SGB
| |

Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für „a", „b" und „c"



Die in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen Werte „a", „b" und „c" sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 1
Haushalts-
mitglied
2
Haushalts-
mitglieder
3
Haushalts-
mitglieder
4
Haushalts-
mitglieder
5
Haushalts-
mitglieder
6
Haushalts-
mitglieder
a4,000E-23,000E-22,000E-21,000E-20- 1,000E-2
b4,991E-43,716E-43,035E-42,251E-41,985E-41,792E-4
c4,620E-53,450E-52,780E-52,000E-51,950E-51,880E-5
 7
Haushalts-
mitglieder
8
Haushalts-
mitglieder
9
Haushalts-
mitglieder
10
Haushalts-
mitglieder
11
Haushalts-
mitglieder
12
Haushalts-
mitglieder
a- 2,000E-2 - 3,000E-2 - 4,000E-2 - 6,000E-2 - 9,000E-2 - 1,200E-1
b1,657E-41,648E-41,432E-41,300E-41,188E-41,152E-4
c1,870E-51,870E-51,880E-51,880E-52,220E-52,510E-5


Hierbei bedeuten:

E-1 geteilt durch 10,
E-2 geteilt durch 100,
E-4 geteilt durch 10.000,
E-5 geteilt durch 100.000.


Text in der Fassung des Artikels 1 Wohngeld-Plus-Gesetz G. v. 5. Dezember 2022 BGBl. I S. 2160 m.W.v. 1. Januar 2023

 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von Anlage 2 WoGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Wohngeld-Plus-Gesetz
vom 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (1. WoGFV)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1369
aktuell vorher 23.05.2020Artikel 1 Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (WoGCO2BeprEntlG)
vom 15.05.2020 BGBl. I S. 1015
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
vom 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
vom 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
aktuellvor 01.01.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 WoGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 WoGG Höhe des Wohngeldes (vom 01.01.2023)
... der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2 . (2) Die zur Berechnung des Wohngeldes erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind ...
§ 38 WoGG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... nach § 43 zum 1. Januar jedes zweiten Jahres fortzuschreiben und die bisherigen Anlagen 1 bis 3 zu ersetzen. Soweit der Deutsche Bundestag beschließt, die ...
§ 43 WoGG Fortschreibung des Wohngeldes (vom 01.01.2023)
... Deutschland des Statistischen Bundesamtes; 2. die Werte für „b" ( Anlage 2 ) auf Grund der Entwicklung der bundesweiten Bruttokaltmieten, gemessen durch den Teilindex ... Deutschland des Statistischen Bundesamtes; 3. die Werte für „c" ( Anlage 2 ) auf Grund der bundesweiten Entwicklung der Verbraucherpreise, gemessen durch den ... Miete und Belastung (Anlage 1). (5) Die Werte für „b" ( Anlage 2 ) werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar mit einhundert multipliziert und ... siebte Nachkommastelle abzurunden und ergeben die fortgeschriebenen Werte für „b" ( Anlage 2 ). (6) Die Werte für „c" (Anlage 2) werden am 1. Januar 2025 ... für „b" (Anlage 2). (6) Die Werte für „c" ( Anlage 2 ) werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar mit einhundert multipliziert und ... siebte Nachkommastelle abzurunden und ergeben die fortgeschriebenen Werte für „c" ( Anlage 2 ). (7) Die Werte für „M" (Anlage 3) werden am 1. Januar 2025 ...
Anlage 3 WoGG (zu § 19 Absatz 2) Rechenschritte und Rundungen (vom 01.01.2023)
... ergibt sich durch Einsetzen der Werte für „a", „b", „c" ( Anlage 2 ) und für „M" und „Y" in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wohngeldverordnung (WoGV)
neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 102
§ 24 WoGV Fortschreibung der Werte für „b" und „c" und Neufassung der Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (vom 01.01.2022)
... Die Werte für „b" nach Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 mit 100 multipliziert und ... auf die sechste Nachkommastelle abgerundet. (2) Die Werte für „c" nach Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 mit 100 multipliziert und ... 6 Satz 3 des Wohngeldgesetzes jeweils auf die siebte Nachkommastelle abgerundet. (3) Anlage 2 des Wohngeldgesetzes wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (1. WoGFV)
V. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1369
Artikel 1 1. WoGFV Änderung der Wohngeldverordnung
... 24 Fortschreibung der Werte für „b" und „c" und Neufassung der Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes". 2. Nach § 22 wird folgender Teil ... § 24 Fortschreibung der Werte für „b" und „c" und Neufassung der Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (1) Die Werte für „b" nach ... 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (1) Die Werte für „b" nach Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 mit 100 multipliziert und ... auf die sechste Nachkommastelle abgerundet. (2) Die Werte für „c" nach Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 mit 100 multipliziert und ... 6 Satz 3 des Wohngeldgesetzes jeweils auf die siebte Nachkommastelle abgerundet. (3) Anlage 2 des Wohngeldgesetzes wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für ...

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 17 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Wohngeldgesetzes
... nach § 43 zum 1. Januar jedes zweiten Jahres fortzuschreiben und die bisherigen Anlagen 1 bis 3 zu ersetzen. Soweit der Deutsche Bundestag beschließt, die Höchstbeträge ...

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 WoGRefG Änderung des Wohngeldgesetzes
... des Wohnraumförderungsgesetzes". e) In den Angaben zu den Anlagen 1 und 2 wird jeweils die Angabe „Abs." durch das Wort „Absatz" ersetzt. ... Im Übrigen gelten die Absätze 1 und 2." 27. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 19 Absatz 1) Werte für ... 2." 27. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 19 Absatz 1) Werte für „a", „b" und „c"  ... sich durch Einsetzen der Werte für „a", „b", „c" (Anlage 1 ) und für „M" und „Y" in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und ...

Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (WoGCO2BeprEntlG)
G. v. 15.05.2020 BGBl. I S. 1015
Artikel 1 WoGCO2BeprEntlG Änderung des Wohngeldgesetzes
... §§ 27 und 28 bleiben unberührt." 7. In Anlage 2 wird in Spalte 12 Haushaltsmitglieder die Angabe „-1,4000E-1" durch die Angabe ... 8. In Anlage 3 wird in Nummer 2 die Angabe „(Anlage 1)" durch die Angabe „( Anlage 2 )" ersetzt.  ...

Wohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 1 WoGPlusG Änderung des Wohngeldgesetzes
... Inkrafttreten der aktuellen Fortschreibung geltenden Fassung anzuwenden." 16. Die Anlagen 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für ... anzuwenden." 16. Die Anlagen 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für „a", „b" und „c"  ... ergibt sich durch Einsetzen der Werte für „a", „b", „c" ( Anlage 2 ) und für „M" und „Y" in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und ...

Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 WoGStärkG Änderung des Wohngeldgesetzes
... 1 (zu § 12 Absatz 1)". d) Die bisherige Angabe zu den Anlagen 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für ... d) Die bisherige Angabe zu den Anlagen 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für „a", „b" und „c"  ... a) In Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Angabe „ Anlage 2 " ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe ... durch die Angabe „Anlage 2" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ Anlage 2 " durch die Angabe „Anlage 3" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe ... für Miete und Belastung (Anlage 1) und die Werte für „b" und „c" ( Anlage 2 ) nach einer gesetzlichen Änderung nach § 43 zum 1. Januar jedes zweiten Jahres ... zweiten Jahres fortzuschreiben und die bisherigen Höchstbeträge in Anlage 1 und Werte in Anlage 2 zu ersetzen. Soweit der Deutsche Bundestag beschließt, die Höchstbeträge für ... Deutschland des Statistischen Bundesamtes; 2. die Werte für „b" ( Anlage 2 ) auf Grund der Entwicklung der bundesweiten Bruttokaltmieten, gemessen durch den Teilindex ... Deutschland des Statistischen Bundesamtes; 3. die Werte für „c" ( Anlage 2 ) auf Grund der bundesweiten Entwicklung der Verbraucherpreise, gemessen durch den ... für Miete und Belastung (Anlage 1). (5) Die Werte für „b" ( Anlage 2 ) werden am 1. Januar 2022 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar mit einhundert multipliziert und ... Nachkommastelle abzurunden und ergeben die fortgeschriebenen Werte für „b" ( Anlage 2 ). (6) Die Werte für „c" (Anlage 2) werden am 1. Januar 2022 und dann ... Werte für „b" (Anlage 2). (6) Die Werte für „c" ( Anlage 2 ) werden am 1. Januar 2022 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar mit einhundert multipliziert und ... siebte Nachkommastelle abzurunden und ergeben die fortgeschriebenen Werte für „c" ( Anlage 2 ). (7) Für die Fortschreibungen nach dem 1. Januar 2022 gelten die Absätze 4 ... für Miete und Belastung (Anlage 1) und die Werte für „b" und „c" ( Anlage 2 ) in der ab dem Inkrafttreten der aktuellen Fortschreibung geltenden Fassung anzuwenden.  ... 18. Die bisherige Anlage 1 wird Anlage 2 und wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für ... 18. Die bisherige Anlage 1 wird Anlage 2 und wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für „a", „b" und „c"  ... geteilt durch 10.000, E-5 geteilt durch 100.000." 19. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 3 und wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ...