Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 19 - Wohngeldgesetz (WoGG)

Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 6 WoGG-NG; FNA: 8601-3 Ergänzende Vorschriften zum SGB
| |

§ 19 Höhe des Wohngeldes



(1) 1Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt

1,15 · (M - (a + b · M + c · Y) · Y) Euro.

2„M" ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. 3„Y" ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. 4„a", „b" und „c" sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2.

(2) Die zur Berechnung des Wohngeldes erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der Anlage 3 ergibt.

(3) Sind mehr als zwölf Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied das nach den Absätzen 1 und 2 berechnete monatliche Wohngeld um jeweils 57 Euro, höchstens jedoch bis zur Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.


Text in der Fassung des Artikels 1 Wohngeld-Plus-Gesetz G. v. 5. Dezember 2022 BGBl. I S. 2160 m.W.v. 1. Januar 2023

Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 19 WoGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Wohngeld-Plus-Gesetz
vom 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
vom 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
vom 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
aktuellvor 01.01.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 19 WoGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 WoGG Berechnungsgrößen des Wohngeldes
... 12) und 3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18) und ist nach § 19 zu berechnen.  ...
§ 38 WoGG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder die Höhe des Wohngeldes ( § 19 ) für ein solches Jahr neu festzusetzen, hat dieser Beschluss Vorrang gegenüber der ...
§ 39 WoGG Wohngeld- und Mietenbericht; Bericht über die Lage und Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland (vom 01.01.2023)
... (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) und die Höhe des Wohngeldes ( § 19 ) sind alle zwei Jahre zu überprüfen. Dabei ist der bundesdurchschnittlichen ...
§ 42a WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (vom 01.01.2016)
... Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 12 und 16 Satz 1 bis 4 und § 19 dieses Gesetzes sowie die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der ab dem 1. ...
§ 42b WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (vom 01.01.2020)
... neu zu entscheiden. Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 12, 17 und 19 dieses Gesetzes und die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der ab dem 1. Januar ...
§ 42d WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes (vom 01.01.2023)
... neu zu entscheiden. Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 11, 12 und 19 dieses Gesetzes und die sich aus der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der ab ...
§ 43 WoGG Fortschreibung des Wohngeldes (vom 01.01.2023)
... (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder die Höhe des Wohngeldes ( § 19 ) neu ermittelt und festgesetzt, so werden danach zum 1. Januar jedes zweiten Jahres die folgenden ... Wohngeld für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 auf Grund der bundesweiten Entwicklung der Verbraucherpreise, gemessen durch den ... Wohngeldes für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 erfolgt zum 1. Januar 2025. (2) § 12 Absatz 4 Satz 1 findet bei der Fortschreibung ... Wohngeld für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 wird am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht oder ... Wohngeld für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 . (10) Für die Fortschreibungen nach dem 1. Januar 2025 gelten die Absätze 4 ...
Anlage 2 WoGG (zu § 19 Absatz 1) Werte für „a", „b" und „c" (vom 01.01.2023)
... in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen ...
Anlage 3 WoGG (zu § 19 Absatz 2) Rechenschritte und Rundungen (vom 01.01.2023)
... „c" (Anlage 2) und für „M" und „Y" in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte: Berechnung der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wohngeldverordnung (WoGV)
neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 102
§ 24 WoGV Fortschreibung der Werte für „b" und „c" und Neufassung der Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (vom 01.01.2022)
... Die Werte für „b" nach Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 mit 100 multipliziert und anschließend durch die Summe aus 100 und ... Nachkommastelle abgerundet. (2) Die Werte für „c" nach Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 mit 100 multipliziert und anschließend durch die Summe aus 100 und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (1. WoGFV)
V. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1369
Artikel 1 1. WoGFV Änderung der Wohngeldverordnung
... Fortschreibung der Werte für „b" und „c" und Neufassung der Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes ". 2. Nach § 22 wird folgender Teil 5 eingefügt: „Teil ... Fortschreibung der Werte für „b" und „c" und Neufassung der Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (1) Die Werte für „b" nach Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des ... 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (1) Die Werte für „b" nach Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 mit 100 multipliziert und anschließend durch die Summe aus 100 und ... Nachkommastelle abgerundet. (2) Die Werte für „c" nach Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 mit 100 multipliziert und anschließend durch die Summe aus 100 und ...

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 17 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Wohngeldgesetzes
... (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder die Höhe des Wohngeldes ( § 19 ) für ein solches Jahr neu festzusetzen, hat dieser Beschluss Vorrang gegenüber der ...

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 WoGRefG Änderung des Wohngeldgesetzes
... Angabe „Abs. 6" durch die Angabe „Absatz 4" ersetzt. 12. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) und die Höhe des Wohngeldes (§ 19 ) sind alle zwei Jahre zu überprüfen. Dabei ist der bundesdurchschnittlichen und ... Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 12 und 16 Satz 1 bis 4 und § 19 dieses Gesetzes sowie die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der ab dem 1. ... 27. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 19 Absatz 1) Werte für „a", „b" und „c" Die in die ... „a", „b" und „c" Die in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ... geteilt durch 10.000, E-5 geteilt durch 100.000. Anlage 2 (zu § 19 Absatz 2) Rechenschritte und Rundungen 1. Werte für „M" und ... „c" (Anlage 1) und für „M" und „Y" in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:  ...

Wohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 1 WoGPlusG Änderung des Wohngeldgesetzes
... „drei Jahren" durch die Wörter „einem Jahr" ersetzt. 7. In § 19 Absatz 3 wird die Angabe „51 Euro" durch die Angabe „57 Euro" ersetzt. 8. ... neu zu entscheiden. Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 11, 12 und 19 dieses Gesetzes und die sich aus der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der ab ... Wohngeld für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 auf Grund der bundesweiten Entwicklung der Verbraucherpreise, gemessen durch den ... Wohngeldes für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 erfolgt zum 1. Januar 2025." b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:  ... Wohngeld für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 wird am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht oder ... Wohngeld für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 . (10) Für die Fortschreibungen nach dem 1. Januar 2025 gelten die Absätze 4 ... 16. Die Anlagen 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1 ) Werte für „a", „b" und „c" Die in die Formel ... für „a", „b" und „c" Die in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen ... E-4 geteilt durch 10.000, E-5 geteilt durch 100.000. Anlage 3 (zu § 19 Absatz 2 ) Rechenschritte und Rundungen 1. Werte für „M" und „Y", die ... „c" (Anlage 2) und für „M" und „Y" in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte: Berechnung der ...

Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 WoGStärkG Änderung des Wohngeldgesetzes
... bisherige Angabe zu den Anlagen 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1 ) Werte für „a", „b" und „c" Anlage 3 (zu § ... 1) Werte für „a", „b" und „c" Anlage 3 (zu § 19 Absatz 2 ) Rechenschritte und Rundungen". 2. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird wie ... 1 wird die Angabe „1.500" durch die Angabe „1.800" ersetzt. 7. § 19 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „Anlage ... (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder die Höhe des Wohngeldes ( § 19 ) für ein solches Jahr neu festzusetzen, hat dieser Beschluss Vorrang gegenüber der ... neu zu entscheiden. Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 12, 17 und 19 dieses Gesetzes und die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der ab dem 1. Januar ... (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder die Höhe des Wohngeldes ( § 19 ) neu ermittelt und festgesetzt, so werden danach zum 1. Januar jedes zweiten Jahres die folgenden ... Die bisherige Anlage 1 wird Anlage 2 und wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1 ) Werte für „a", „b" und „c" Die in die Formel ... für „a", „b" und „c" Die in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 19 Absatz 2 )". b) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Werte für ...