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Anlage 3 - Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Artikel 1 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 2129-56-9 Umweltschutz
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Anlage 3 (zu § 2 Nummer 3 und 16, § 4 Absatz 3, § 19 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 6 bis 8, § 20, § 21 Absatz 2, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 3 Nummer 5 bis 8) Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in spezifischen Bahnbauweisen *)


Anlage 3 wird in 6 Vorschriften zitiert

*)
Anm. d. Red.: Die Tabellen dieser Anlage wurden noch nicht komplett erfasst. -> siehe BGBl.


Erläuterungen

Die in diesem Anhang bezeichneten Bahnbauweisen beziehen sich auf die Richtlinie 836.4108 der Deutschen Bahn AG „Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke; Bauweisen für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe", Ausgabe 2020.5

Die Beurteilung der Zulässigkeit von mineralischen Ersatzbaustoffen bei der „Hydraulisch gebundenen Tragschicht der Bahnbauweise Feste Fahrbahn" nach Richtlinie 836.4108 (Bild 5 in der Richtlinie) erfolgt analog zur Einbauweise „Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln unter gebundener Deckschicht" nach Anlage 2 Nummer 3 der jeweiligen Tabellen für die betreffenden mineralischen Ersatzbaustoffe. Die Beurteilung der Zulässigkeit von mineralischen Ersatzbaustoffen in den Bahnbauweisen „Dämme gemäß Bauweise C und D nach der Richtlinie 836.4108 (Bilder 6 bis 11 in der Richtlinie) sowie „Hinterfüllungen von Bauwerken im Böschungsbereich in analoger Bauweise" erfolgt analog zur Einbauweise „Dämme oder Wälle gemäß Bauweisen C und D nach MTSE sowie Hinterfüllung von Bauwerken im Böschungsbereich in analoger Bauweise" nach Anlage 2 Nummer 9 der jeweiligen Tabellen für die betreffenden mineralischen Ersatzbaustoffe, wenn im Bereich der bei den Bahnbauweisen fehlenden dichten Fahrbahndecke ein witterungsunempfindliches Dichtungselement gemäß MTSE - Bauweise C auf den Dammkörper aufgebracht wird und dieses den gesamten Dammkörper umschließt. Bei der Bauweise D überdeckt das witterungsunempfindliche Dichtungselement den Kern bis zum Böschungsbereich.

Außerhalb von Wasserschutzbereichen werden in den Einbautabellen die Konfigurationen der Grundwasserdeckschichten unterschieden in „ungünstig", „günstig - Sand" und „günstig - Lehm, Schluff, Ton". Die Konfigurationen der natürlich vorliegenden oder herzustellenden Grundwasserdeckschichten werden gemäß den Erläuterungen zu Anlage 2 festgelegt.

Innerhalb von Wasserschutzbereichen sind die Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen auf günstige Eigenschaften der Grundwasserdeckschichten (Sand oder Lehm, Schluff, Ton, grundwasserfreie Sickerstrecke > 1 m) beschränkt.

Eintragungen oder Bezeichnungen in den Tabellen:

/ nicht relevant
+ Einbau zulässig
- Einbau unzulässig
WSG III A Wasserschutzgebiet Zone III A
WSG III B Wasserschutzgebiet Zone III B
HSG III Heilquellenschutzgebiet der Zone III
HSG IV Heilquellenschutzgebiet der Zone IV


Fußnotenregelungen

Mit Fußnoten werden zusätzlich zu den Materialwerten der Anlage 1 einzelne Konzentrationswerte festgelegt, bei deren Einhaltung sich weitere Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen ergeben. Mineralische Ersatzbaustoffe, die sowohl die Materialwerte aus Anlage 1 als auch die in den Fußnoten festgelegten Konzentrationswerte einhalten, sind in den mit Fußnoten gekennzeichneten Bauweisen der Einbautabellen, ggf. mit zusätzlichen Einschränkungen, zulässig.

Einzelne Fußnoten bezeichnen Einschränkungen der Einsatzmöglichkeiten.

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Die Richtlinie 836.4108 der Deutschen Bahn AG ist auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG https://mediendienste.extranet.deutschebahn.com/TM/PDF/2020-03-04_Ril%20836.4108_Bahnbauweisen%20f%C3%BCr%20den%20Einsatz%20mineralischer%20Ersatzbaustoffe_Entwurf.pdf veröffentlicht und bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt und einsehbar.

Tabellenverzeichnis:

Tabelle 1: Bodenmaterial der Klassen 0*(BM-0*), F0*(BM-F0*), Baggergut der Klassen 0* (BG-0*), F0* (BG-F0*); Gleisschotter der Klasse 0 (GS-0); Schmelzkammergranulat aus der Feuerung von Steinkohle (SKG)
Tabelle 2: Bodenmaterial der Klasse F1 (BM-F1), Baggergut der Klasse F1 (BG-F1)
Tabelle 3: Bodenmaterial der Klasse 2 (BM-F2), Baggergut der Klasse F2 (BG-F2)
Tabelle 4: Bodenmaterial der Klasse F3 (BM-F3), Baggergut der Klasse F3 (BG-F3)
Tabelle 5: Gleisschotter der Klasse 1 (GS-1)
Tabelle 6: Gleisschotter der Klasse 2 (GS-2)
Tabelle 7: Gleisschotter der Klasse 3 (GS-3)
Tabelle 8: Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1)
Tabelle 9: Recycling-Baustoff der Klasse 2 (RC-2)
Tabelle 10: Recycling-Baustoff der Klasse 3 (RC-3)
Tabelle 11: Stahlwerksschlacke der Klasse 1 (SWS-1)
Tabelle 12: Stahlwerksschlacke der Klasse 2 (SWS-2)
Tabelle 13: Hochofenstückschlacke der Klasse 1 (HOS-1)

Tabelle 1: Bodenmaterial der Klassen 0* (BM-0*), F0* (BM-F0)*, Baggergut der Klassen 0* (BG-0*), F0* (BG-F0*); Gleisschotter der Klasse 0 (GS-0); Schmelzkammergranulat aus der Feuerung von Steinkohle (SKG)

Tabelle 2: Bodenmaterial der Klasse F1 (BM-F1), Baggergut der Klasse F1 (BG-F1)

Tabelle 3: Bodenmaterial der Klasse 2 (BM-F2), Baggergut der Klasse F2 (BG-F2)

Tabelle 4: Bodenmaterial der Klasse F3 (BM-F3), Baggergut der Klasse F3 (BG-F3)

Tabelle 5: Gleisschotter der Klasse 1 (GS-1)

Tabelle 6: Gleisschotter der Klasse 2 (GS-2)

Tabelle 7: Gleisschotter der Klasse 3 (GS-3)

Tabelle 8: Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1)

Tabelle 9: Recycling-Baustoff der Klasse 2 (RC-2)

Tabelle 10: Recycling-Baustoff der Klasse 3 (RC-3)

Tabelle 11: Stahlwerksschlacke der Klasse 1 (SWS-1)

Tabelle 12: Stahlwerksschlacke der Klasse 2 (SWS-2)

Tabelle 13: Hochofenstückschlacke der Klasse 1 (HOS-1)



 

Zitierungen von Anlage 3 ErsatzbaustoffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ErsatzbaustoffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErsatzbaustoffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ErsatzbaustoffV Begriffsbestimmungen (vom 01.08.2023)
... mit dem Boden verbundene Anlage oder Einrichtung, die nach einer Einbauweise der Anlage 2 oder 3 errichtet wird; hierzu gehören insbesondere a) Straßen, Wege und ... 16. Einbauweisen: die jeweils in der ersten Spalte der Tabellen der Anlagen 2 und 3 bezeichneten Bauweisen; 17. Wasserschutzbereiche: Wasserschutzgebiete der ...
§ 4 ErsatzbaustoffV Allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung (vom 01.08.2023)
... belastet ist und ausschließlich als Schotteroberbau nach den Einbauweisen B1 bis B4 der Anlage 3 in Gleisbauwerken wieder eingebaut wird. Der Wiedereinbau als Schotteroberbau nach den ... eingebaut wird. Der Wiedereinbau als Schotteroberbau nach den Einbauweisen B1 bis B4 der Anlage 3 im Gleisbauwerk bedarf keiner Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltgesetzes. ...
§ 19 ErsatzbaustoffV Grundsätzliche Anforderungen (vom 01.08.2023)
... Ersatzbaustoffe nur in den für sie jeweils zulässigen Einbauweisen nach Anlage 2 oder 3 erfolgt oder 2. Bodenmaterial der Klasse 0 - BM-0 - oder Baggergut der Klasse 0 - BG-0 ... Einbauweise erfolgt, die für jeden einzelnen mineralischen Ersatzbaustoff nach Anlage 2 oder 3 zulässig ist. (4) Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen oder Gemischen in ... Wasservorranggebieten darf nur in der jeweils zulässigen Einbauweise nach den Anlagen 2 und 3 erfolgen. Ist in einem Wasserschutzgebiet nur eine Zone III ausgewiesen, sind die ... Bauwerke unzulässig. (8) Der Einbau hat oberhalb der in Anlage 2 oder 3 vorgesehenen Grundwasserdeckschicht zu erfolgen. Diese kann natürlich vorliegen ... Eine günstige Eigenschaft der Grundwasserdeckschicht im Sinne der Anlage 2 oder 3 liegt vor, wenn am jeweiligen Einbauort die grundwasserfreie Sickerstrecke mehr als 1 Meter ...
§ 21 ErsatzbaustoffV Behördliche Entscheidungen
... die zuständige Behörde im Einzelfall Einbauweisen zulassen, die nicht in Anlage 2 oder 3 aufgeführt sind, wenn nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit und ...
§ 22 ErsatzbaustoffV Anzeigepflichten
... Ersatzbaustoffe, 6. Nummer und Bezeichnung der Einbauweise nach Anlage 2 oder 3 und bei den Einbauweisen 9, 10 und 16 der Anlage 2 die Beschreibung der geplanten Deckschichten ... Heilquellenschutz- oder Wasservorranggebiete nach den Spalten 4 bis 6 der Anlage 2 oder 3 und 10. Lageskizze des geplanten Einbauortes. Der Voranzeige sind ...
§ 25 ErsatzbaustoffV Lieferschein und Deckblatt (vom 01.08.2023)
... den Fußnoten der jeweiligen Einbautabelle für bestimmte Einbauweisen nach Anlage 2 oder 3 genannten Anforderungen, 6. die Liefermenge in Tonnen und Abgabedatum, 7. ... Einbauortes, Baumaßnahme, 5. die Bezeichnung der Einbauweisen nach Anlage 2 oder 3 unter Angabe der jeweiligen Nummer, 6. die Bodenart der Grundwasserdeckschicht wie ... auf die Eigenschaft „günstig" oder „ungünstig" nach Anlage 2 oder 3 und 8. die Lage der Baumaßnahme im Hinblick auf Wasserschutzgebiete, ... Heilquellenschutzgebiete oder Wasservorranggebiete nach den Spalten 4 bis 6 der Anlage 2 oder 3 . Der Lieferschein kann für Bodenmaterial der Klasse 0 - BM-0, ...