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Anlage 1 - Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Artikel 1 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 2129-56-9 Umweltschutz
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Anlage 1 (zu § 2 Nummer 11 und 13, § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 und 3, § 5 Absatz 2, § 6 Absatz 2, § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und 4, § 10 Absatz 1, 2 und 3, § 11, § 13 Absatz 1 Nummer 2, § 14 Absatz 1, § 15, § 16 Absatz 1 sowie § 21 Absatz 3, 4 und 5) Abkürzungsverzeichnis und Materialwerte für die in den Anlagen bezeichneten mineralischen Ersatzbaustoffe



MEB Mineralischer Ersatzbaustoff
HOS-1, HOS-2 Hochofenstückschlacke der Klassen 1, 2
HSHüttensand
SWS-1, SWS-2 Stahlwerksschlacke der Klassen 1, 2
CUM-1, CUM-2 Kupferhüttenmaterial der Klassen 1, 2
GKOSGießerei-Kupolofenschlacke
GRSGießereirestsand
SKGSchmelzkammergranulat aus der Schmelzfeuerung
von Steinkohle
SKASteinkohlenkesselasche
SFASteinkohlenflugasche
BFABraunkohlenflugasche
HMVA-1, HMVA-2 Hausmüllverbrennungsasche der Klassen 1, 2
RC-1, RC-2, RC-3 Recycling-Baustoff der Klassen 1, 2, 3
BM-0, BM-0*, BM-F0*,
BM-F1, BM-F2, BM-F3
Bodenmaterial der Klassen 0, 0*, F0*, F1, F2, F3
BG-0, BG-0*, BG-F0*,
BG-F1, BG-F2, BG-3
Baggergut der Klassen 0, 0*, F0*, F1, F2, F3
GS-0, GS-1, GS-2, GS-3 Gleisschotter der Klassen 0, 1, 2, 3
ZMZiegelmaterial


Tabelle 1: Materialwerte für geregelte Ersatzbaustoffe ohne Gleisschotter, Bodenmaterial und Baggergut

MEB  RC-1RC-2RC-3HOS-1HOS-2HSSWS-1SWS-2GKOS
ParameterDim.         
pH-Wert1 6 - 136 - 136 - 139 - 129 - 128 - 129 - 139 - 137 - 12
Elektrische Leitfähigkeit2 µS/cm2.500 3.200 10.000 5.000 7.000 4.000 10.000 10.000 1.500
Chloridmg/l         
Sulfatmg/l6001.000 3.500 1.300 3.600 350   
Fluoridmg/l      1,14,7 
DOCmg/l         
PAK153µg/l4,08,025      
PAK164mg/kg101520      
Antimonµg/l         
Arsenµg/l         
Bleiµg/l        90
Cadmiumµg/l         
Chrom, ges. µg/l150440900   110190150
Kupferµg/l110250500      
Molybdänµg/l      55400 
Nickelµg/l        30
Vanadiumµg/l1207001.350   5518045055
Zinkµg/l         


Fortsetzung Tabelle 1:

MEB  CUM-1CUM-2GRSSKGSKASFABFAHMVA-1HMVA-2
ParameterDim.         
pH-Wert1 6 - 106 - 10> 96 - 107 - 128 - 1311 - 13 7 - 137 - 13
Elektrische Leitfähigkeit2 µS/cm3003002.700 10 - 60 2.100 10.000 15.000 2.000 12.500
Chloridmg/l       1605.000
Sulfatmg/l    6004.500 2.500 8203.000
Fluoridmg/l  8,7      
DOCmg/l  30      
PAK153µg/l         
PAK164mg/kg         
Antimonµg/l2525     1060
Arsenµg/l556565      
Bleiµg/l  90      
Cadmiumµg/l         
Chrom, ges. µg/l  110  1.000 150150460
Kupferµg/l55110110    1101.000
Molybdänµg/l11011055 4007.000 40055400
Nickelµg/l  30      
Vanadiumµg/l  200 230300 55150
Zinkµg/l  160      

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1
Nur bei GRS Grenzwert, ansonsten stoffspezifischer Orientierungswert; bei Abweichungen ist die Ursache zu prüfen.
2
Stoffspezifischer Orientierungswert; bei Abweichungen ist die Ursache zu prüfen.
3
PAK15: PAK16 ohne Naphthalin und Methylnaphthaline.
4
PAK16: stellvertretend für die Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) werden nach der Liste der Environmental Protection Agency (EPA) 16 ausgewählte PAK untersucht: Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo[a]anthracen, Benzo[a]pyren, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[g,h,i]perylen, Benzo[k]fluoranthen, Chrysen, Dibenzo[a,h]anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno[1,2,3-cd]pyren, Naphthalin, Phenanthren und Pyren.

Tabelle 2: Materialwerte für Gleisschotter

Parameter DimensionGS-0GS-1GS-2GS-3
pH1 6,5 - 10 6,5 - 10 6,5 - 10 5 - 12
Elektrische Leitfähigkeit1 µS/cm5005005001.000
Atrazinµg/l0,20,73,514
Bromacilµg/l0,20,41,25,3
Diuronµg/l0,10,20,84,6
Glyphosatµg/l0,21,71727
AMPAµg/l2,54,51750
Simazinµg/l0,21,51227
sonst. Herbizide2 µg/l0,22,11727
MKWµg/l150160310500
PAK153µg/l0,32,34250

---
1
Stoffspezifischer Orientierungswert, bei Abweichungen ist die Ursache zu prüfen.
2
Einzelwerte jeweils für Dimefuron, Flazasulfuron, Flumioxazin, Ethidimuron, Thiazafluron sowie für neu zugelassene Wirkstoffe.
3
PAK15: PAK16 ohne Naphthalin und Methylnaphthaline.

Tabelle 3: Materialwerte für Bodenmaterial1 und Baggergut

Parameter Dim.BM-0
BG-0
Sand2
BM-0
BG-0
Lehm, Schluff2
BM-0
BG-0
Ton2
BM-0*
BG-0*3
BM-F0*
BG-F0*
BM-F1
BG-F1
BM-F2
BG-F2
BM-F3
BG-F3
Mineralische Fremdbestandteile Vol.-%bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 bis 50 bis 50 bis 50 bis 50
pH-Wert4     6,5 - 9,5 6,5 - 9,5 6,5 - 9,5 5,5 - 12,0
Elektrische Leitfähigkeit.4 µS/cm   3503505005002.000
Sulfatmg/l250525052505250525054504501.000
Arsenmg/kg10202020404040150
Arsenµg/l   8 (13) 122085100
Bleimg/kg4070100140140140140700
Bleiµg/l   23 (43) 3590250470
Cadmiummg/kg0,411,51622210
Cadmiumµg/l   2 (4) 3,03,01015
Chrom, gesamt mg/kg3060100120120120120600
Chrom, gesamt µg/l   10 (19) 15150290530
Kupfermg/kg20406080808080320
Kupferµg/l   20 (41) 30110170320
Nickelmg/kg155070100100100100350
Nickelµg/l   20 (31) 3030150280
Quecksilbermg/kg0,20,30,30,60,60,60,65
Quecksilber12µg/l   0,1    
Thalliummg/kg0,51,01,01,02227
Thallium12µg/l   0,2 (0,3)     
Zinkmg/kg601502003003003003001.200
Zinkµg/l   100 (210) 1501608401.600
TOCM%171717175555
Kohlenwasserstoffe8mg/kg   300 (600) 300 (600) 300 (600) 300 (600) 1.000 (2.000)
Benzo(a)pyrenmg/kg0,30,30,3     
PAK159 µg/l   0,20,31,53,820
PAK1610mg/kg333666930
Naphthalin und Methylnaphthaline,
gesamt
µg/l   2    
PCB6 und PCB-118 mg/kg0,050,050,050,1    
PCB6 und PCB-118 µg/l   0,01    
EOX11mg/kg1111    

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1
Die Materialwerte gelten für Bodenmaterial und Baggergut mit bis zu 10 Volumenprozent (BM und BG) oder bis zu 50 Volumenprozent (BM-F und BG-F) mineralischer Fremdbestandteile im Sinne von § 2 Nummer 8 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen im Sinne von § 2 Nummer 9 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Bodenmaterial der Klasse BM-0 und Baggergut der Klasse BG-0 erfüllen die wertebezogenen Anforderungen an das Auf- oder Einbringen gemäß § 7 Absatz 3 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Bodenmaterial der Klasse BM-0 und Baggergut der Klasse BG-0 Sand erfüllen die wertebezogenen Anforderungen an das Auf- oder Einbringen gemäß § 8 Absatz 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung; Bodenmaterial der Klasse BM-0* und Baggergut der Klasse BG-0* erfüllen die wertebezogenen Anforderungen an das Auf- oder Einbringen gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
2
Bodenarten-Hauptgruppen gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage, Hannover 2005 (KA 5); stark schluffige Sande, lehmig-schluffige Sande und stark lehmige Sande sowie Materialien, die nicht bodenartspezifisch zugeordnet werden können, sind entsprechend der Bodenart Lehm, Schluff zu bewerten.
3
Die Eluatwerte in Spalte 6 sind mit Ausnahme des Eluatwertes für Sulfat nur maßgeblich, wenn für den betreffenden Stoff der jeweilige Feststoffwert nach Spalte 3 bis 5 überschritten wird. Der Eluatwert für PAK15 und Napthalin und Methylnaphtaline, gesamt, ist maßgeblich, wenn der Feststoffwert für PAK16 nach Spalte 3 bis 5 überschritten wird. Die in Klammern genannten Werte gelten jeweils bei einem TOC-Gehalt von ≥ 0,5 %.
4
Stoffspezifischer Orientierungswert; bei Abweichungen ist die Ursache zu prüfen.
5
Bei Überschreitung des Wertes ist die Ursache zu prüfen. Handelt es sich um naturbedingt erhöhte Sulfatkonzentrationen, ist eine Verwertung innerhalb der betroffenen Gebiete möglich. Außerhalb dieser Gebiete ist über die Verwertungseignung im Einzelfall und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu entscheiden.
6
Der Wert 1 mg/kg gilt für Bodenmaterial der Bodenarten Sand und Lehm, Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 1,5 mg/kg.
7
Bodenmaterialspezifischer Orientierungswert. Bei heterogenen Bodenverhältnissen mineralischer Böden kann der TOC-Gehalt der Masse des anfallenden Materials als maßgeblich bei Verwertung im Umfeld des anfallenden Materials und Verwendung unter gleichen Bedingungen herangezogen werden. Beim Einbau sind Volumenbeständigkeit und Setzungsprozesse sowie die Vorgaben von § 6 Absatz 11 Satz 2 und 3 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu berücksichtigen. Beim Einbau sind Volumenbeständigkeit und Setzungsprozesse zu berücksichtigen.
8
Die angegebenen Werte gelten für Kohlenwasserstoffverbindungen mit einer Kettenlänge von C10 bis C22. Der Gesamtgehalt bestimmt nach der DIN EN 14039, „Charakterisierung von Abfällen - Bestimmung des Gehalts an Kohlenwasserstoffen von C10 bis C40 mittels Gaschromatographie", Ausgabe Januar 2005 darf insgesamt den in Klammern genannten Wert nicht überschreiten.
9
PAK15: PAK16 ohne Naphthalin und Methylnaphthaline.
10
PAK16: stellvertretend für die Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) werden nach der Liste der US-amerikanischen Umweltbehörde, Environmental Protection Agency (EPA), 16 ausgewählte PAK untersucht: Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo[a]anthracen, Benzo[a]pyren, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[g,h,i]perylen, Benzo[k]fluoranthen, Chrysen, Dibenzo[a,h]anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno[1,2,3-cd]pyren, Naphthalin, Phenanthren und Pyren.
11
Bei Überschreitung der Werte sind die Materialien auf fallspezifische Belastungen zu untersuchen.
12
Bei Quecksilber und Thallium ist für die Klassifizierung in die Materialklassen BM-F0*/BG-F0*, BM-F1/BG-F1, BM-F2/BG-F2, BM-F3/BG-F3 der angegebene Gesamtgehalt maßgeblich. Der Eluatwert der Materialklasse BM-0*/BG-0* ist einzuhalten.

Tabelle 4:

Zusätzliche Materialwerte für spezifische Belastungsparameter von Bodenmaterial und Baggergut.

Zusätzliche Materialwerte für nicht aufbereiteten Bauschutt (zu § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, bei Hinweisen auf diese Schadstoffe anzuwenden).

Parameter Dim.BM-F0*, BG-F0* BM-F1, BG-F1 BM-F2, BG-F2 BM-F3, BG-F3
Anorganische Stoffe
Antimonµg/l7,57,57,515
Molybdänµg/l555555110
Vanadiumµg/l3055450840
Organische Stoffe
BTEXmg/kg1111
EOXmg/kg33310
MKWµg/l150160160310
LHKWmg/kg1111
Cyanidemg/kg33310
Tributylzinn-Kationµg/kg201001001.000
Phenoleµg/l1260602.000
PCB6 und PCB-118 µg/l0,020,020,020,04
PCB6 und PCB-118 mg/kg0,150,150,150,5
Chlorphenole, ges. µg/l1,51010100
Chlorbenzole, ges. µg/l1,51,71,74
Atrazinµg/l0,20,40,51,3
Bromacilµg/l0,20,20,30,4
Diuronµg/l0,10,10,20,3
Glyphosatµg/l0,20,62,24,0
AMPAµg/l2,52,52,54,0
Simazinµg/l0,20,61,24,0
sonst. Herbizide1 µg/l0,20,71,04,0
Hexachlorbenzolµg/l0,020,020,020,04

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1
Einzelwerte jeweils für Dimefuron, Flazasulfuron, Flumioxazin, Ethidimuron, Thiazafluron sowie für neu zugelassene Wirkstoffe.





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 ErsatzbaustoffV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2023Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung
vom 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 ErsatzbaustoffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 ErsatzbaustoffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErsatzbaustoffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ErsatzbaustoffV Begriffsbestimmungen (vom 01.08.2023)
... eines mineralischen Ersatzbaustoffs; die Materialwerte für bestimmte Parameter sind in Anlage 1 festgesetzt; 12. Eluat: wässrige Lösung, die durch eine im Labor ... auf Grund unterschiedlicher Materialwerte unterscheiden; für bestimmte Kategorien sind in Anlage 1 Materialklassen festgelegt; 14. Verwender: jede natürliche oder ...
§ 3 ErsatzbaustoffV Annahmekontrolle (vom 01.08.2023)
... zur Charakterisierung umfassen, insbesondere bezüglich der 1. Materialwerte nach Anlage 1 Tabellen 1 und 4 und Überwachungswerte nach Anlage 4 Tabelle 2.2 für Recycling-Baustoffe und ... nach Anlage 4 Tabelle 2.2 für Recycling-Baustoffe und 2. Materialwerte nach Anlage 1 Tabellen 3 und 4 für Bodenmaterial. Für ausgebaute mineralische ... eindeutig bestimmt werden können, gelten die jeweils stoffspezifischen Materialwerte nach Anlage 1 Tabelle 1 . Für die Ermittlung der Schadstoffgehalte in mineralischen Abfällen ... der Verdacht, dass Materialwerte für Recycling-Baustoffe der Klasse 3 - RC-3 - nach Anlage 1 Tabelle 1 oder Materialwerte, die als Feststoffwerte für Bodenmaterial der Klasse F3 - BM-F3 - der ... 1 oder Materialwerte, die als Feststoffwerte für Bodenmaterial der Klasse F3 - BM-F3 - der Anlage 1 Tabelle 4 angegeben werden, überschritten werden, sind diese Abfälle getrennt zu lagern und vor ... Bodenmaterial handelt, Materialwerte für Bodenmaterial der Klasse F3 - BM-F3 - nach Anlage 1 Tabelle 3 oder 4 überschritten werden. Die §§ 8 und 9 gelten entsprechend. ... gemischt werden. Eine getrennte Aufbereitung zur Einhaltung der Materialwerte nach Anlage 1 ist zulässig. Bei erhöhten Gehalten weiterer Schadstoffe, für die keine ...
§ 5 ErsatzbaustoffV Eignungsnachweis (vom 01.08.2023)
... festzustellen, ob die hergestellten mineralischen Ersatzbaustoffe die geltenden Materialwerte der Anlage 1 nach Maßgabe des § 10 Absatz 1 und 2 einhalten und ob sie Schadstoffe nach Anlage 4 ...
§ 6 ErsatzbaustoffV Werkseigene Produktionskontrolle (vom 01.08.2023)
... hat die für die jeweiligen mineralischen Ersatzbaustoffe geltenden Materialwerte der Anlage 1 durch die werkseigene Produktionskontrolle in eigener Verantwortung nach dem in der Anlage 4 ... die die Materialwerte eingehalten werden, oder 2. sofern keine Materialklasse in Anlage 1 definiert ist oder eingehalten wird, vorrangig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten ...
§ 7 ErsatzbaustoffV Fremdüberwachung (vom 01.08.2023)
... hat die für die jeweiligen mineralischen Ersatzbaustoffe geltenden Materialwerte der Anlage 1 durch die Fremdüberwachung von einer Überwachungsstelle nach dem in der Anlage 4 Tabelle ...
§ 9 ErsatzbaustoffV Analytik der Proben
... der Probenahme und Probenaufbereitung ist zur Überwachung solcher Materialwerte der Anlage 1 , die als Eluatkonzentrationswert angegeben sind, aus der jeweiligen Prüfprobe ein Eluat zur ... 19529, Ausgabe Dezember 2015, zulässig. (4) Für Materialwerte der Anlage 1 , die als Feststoffwerte angegeben sind, ist die gemäß § 8 generierte und ... Prüfprobe zu analysieren. Abweichend von Satz 1 beziehen sich die Materialwerte der Anlage 1 , die als Feststoffwerte angegeben sind, bei Bodenmaterial und Baggergut mit weniger als zehn ...
§ 10 ErsatzbaustoffV Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung (vom 01.08.2023)
... bei einem Wasser-zu-Feststoffverhältnis von zwei zu eins mit den Materialwerten der Anlage 1 verglichen. Im Rahmen der Fremdüberwachung und der werkseigenen ... von zwei zu eins gemessenen Eluatkonzentrationen unmittelbar mit den Materialwerten der Anlage 1 verglichen. (2) Die Materialwerte nach Anlage 1 mit Ausnahme der Materialwerte ... unmittelbar mit den Materialwerten der Anlage 1 verglichen. (2) Die Materialwerte nach Anlage 1 mit Ausnahme der Materialwerte „pH-Wert" und „elektrische ... geringer ist als der entsprechende Materialwert. (3) Die Materialwerte nach Anlage 1 mit Ausnahme der Materialwerte „pH-Wert" und „elektrische ... der Bezugswert sein. Der Bezugswert ist die Summe aus dem jeweiligen Materialwert nach Anlage 1 und der für diesen Materialwert zulässigen Überschreitung nach Anlage 6. ... Fremdüberwachung durchgeführt wurde, dürfen die festgestellten Materialwerte nach Anlage 1 bei dieser nicht überschritten werden. (4) Zur Überprüfung der ... und die übrigen Materialwerte für Recycling-Baustoffe der jeweiligen Materialklasse nach Anlage 1 Tabelle 1 eingehalten ...
§ 11 ErsatzbaustoffV Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe (vom 01.08.2023)
... hat den mineralischen Ersatzbaustoff in eine Materialklasse einzuteilen, sofern in Anlage 1 für einen mineralischen Ersatzbaustoff mehrere Materialklassen definiert sind. Die ...
§ 13 ErsatzbaustoffV Maßnahmen bei in der Güteüberwachung festgestellten Mängeln (vom 01.08.2023)
... die die Materialwerte eingehalten werden, oder 2. sofern keine Materialklasse in Anlage 1 definiert ist oder eingehalten wird, vorrangig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten ...
§ 14 ErsatzbaustoffV Untersuchungspflicht (vom 01.08.2023)
... oder dem Abschieben auf die zur Bestimmung einer Materialklasse erforderlichen Parameter der Anlage 1 Tabelle 3 untersuchen zu lassen. Die Untersuchung ist von einer Untersuchungsstelle nach ... von Herkunft oder bisheriger Nutzung im Rahmen der Vorerkundung Hinweise auf Belastungen mit in Anlage 1 Tabelle 4 genannten Schadstoffen, haben der Erzeuger oder Besitzer die Untersuchung zusätzlich auf ... Besitzer die Untersuchung zusätzlich auf diese Schadstoffe auszudehnen. Für in Anlage 1 Tabelle 4 nicht genannte Schadstoffe gilt Satz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 2 ...
§ 15 ErsatzbaustoffV Bewertung der Untersuchungsergebnisse
... Materialwerte nach Anlage 1 Tabelle 3 und 4 mit Ausnahme der Materialwerte „pH-Wert" und „elektrische ...
§ 16 ErsatzbaustoffV Klassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut (vom 01.08.2023)
... Besitzer haben nicht aufbereitetes Bodenmaterial und nicht aufbereitetes Baggergut in eine der in Anlage 1 Tabelle 3 bezeichneten Materialklassen einzuteilen. Die Einteilung hat unverzüglich nach der ... 1 Satz 1 zu erfolgen. Wurde die Untersuchung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 auf nicht in Anlage 1 Tabelle 4 genannte Parameter ausgedehnt, legt ein Sachverständiger im Sinne des § 18 des ...
§ 21 ErsatzbaustoffV Behördliche Entscheidungen
... einen oder mehrere Eluatwerte oder den Wert der elektrischen Leitfähigkeit der Anlage 1 Tabelle 3 für Bodenmaterial der Klasse F0* - BM-F0* - überschreiten oder außerhalb der ... der Klasse F0* - BM-F0* - überschreiten oder außerhalb der pH-Bereiche nach Anlage 1 Tabelle 3 für Bodenmaterial der Klasse F0* - BM-F0* - liegen, kann die zuständige Behörde auf ... Gebieten, in denen naturbedingt oder siedlungsbedingt ein oder mehrere Feststoffwerte der Anlage 1 Tabelle 3 für Bodenmaterial der Klasse F0* - BM-F0* - im Boden flächenhaft überschritten ... abgegrenzten Industriestandorten für Bodenmaterial, das einen oder mehrere Feststoffwerte der Anlage 1 Tabelle 3 für Bodenmaterial der Klasse F0* - BM-F0* überschreitet und das am Herkunftsort oder in ...
Anlage 2 ErsatzbaustoffV (zu § 1 Absatz 2 Nummer 3, § 2 Nummer 3 und 16, § 19 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 6 bis 8, § 20, § 21 Absatz 2, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 3 Nummer 5 bis 8) Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken *) (vom 01.08.2023)
...  Mit Fußnoten werden zusätzlich zu den Materialwerten der Anlage 1 einzelne Konzentrationswerte festgelegt, für die sich weitere Einsatzmöglichkeiten von ... Ersatzbaustoffen ergeben. Mineralische Ersatzbaustoffe, die sowohl die Materialwerte aus Anlage 1 als auch die in den Fußnoten festgelegten Konzentrationswerte einhalten, sind in den mit ...
Anlage 3 ErsatzbaustoffV (zu § 2 Nummer 3 und 16, § 4 Absatz 3, § 19 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 6 bis 8, § 20, § 21 Absatz 2, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 3 Nummer 5 bis 8) Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in spezifischen Bahnbauweisen *)
...  Mit Fußnoten werden zusätzlich zu den Materialwerten der Anlage 1 einzelne Konzentrationswerte festgelegt, bei deren Einhaltung sich weitere ... Ersatzbaustoffen ergeben. Mineralische Ersatzbaustoffe, die sowohl die Materialwerte aus Anlage 1 als auch die in den Fußnoten festgelegten Konzentrationswerte einhalten, sind in den mit ...
Anlage 5 ErsatzbaustoffV (zu § 9 Absatz 5) Bestimmungsverfahren (vom 01.08.2023)
... Auswahl des Untersuchungsverfahrens zur Messung der zu bestimmenden Parameter nach Anlage 1 erfolgt anhand der nachfolgenden Tabelle. In begründeten Fällen sind gleichwertige ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Artikel 2 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598, 2716
§ 7 BBodSchV Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht
... Materialien die Vorsorgewerte nach Anlage 1 Tabelle 1 und 2 dieser Verordnung einhalten oder nach Anlage 1 Tabelle 3 der Ersatzbaustoffverordnung als Bodenmaterial der Klasse 0 oder Baggergut der Klasse 0 - BM-0 oder BG-0 - klassifiziert wurden ...
§ 8 BBodSchV Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
... Materialien die Vorsorgewerte nach Anlage 1 Tabelle 1 und 2 dieser Verordnung einhalten oder nach Anlage 1 Tabelle 3 der Ersatzbaustoffverordnung als Bodenmaterial der Klasse 0 oder Baggergut der Klasse 0 Sand - BM-0 oder BG-0 Sand - ... 1. die Materialien die Werte nach Anlage 1 Tabelle 4 dieser Verordnung einhalten oder nach Anlage 1 Tabelle 3 der Ersatzbaustoffverordnung als Bodenmaterial der Klasse 0* oder Baggergut der Klasse 0* - BM-0* oder BG-0* - klassifiziert ...

Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598
§ 8 DepV Annahmeverfahren (vom 01.08.2023)
... von Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 ist für diese Abfälle die Einhaltung der Materialwerte der Anlage 1 der Ersatzbaustoffverordnung und gegebenenfalls die Klasse des mineralischen Ersatzbaustoffs jeweils durch die Dokumentation ... Bodenmaterial und nicht aufbereitetes Baggergut ist die Einhaltung der Materialwerte der Anlage 1 der Ersatzbaustoffverordnung und die Klasse des Bodenmaterials oder des Baggerguts durch die Dokumente nach § 17 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598
Artikel 3 ErsatzbaustoffVEV Änderung der Deponieverordnung
... von Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 ist für diese Abfälle die Einhaltung der Materialwerte der Anlage 1 der Ersatzbaustoffverordnung und gegebenenfalls die Klasse des mineralischen Ersatzbaustoffs jeweils durch die Dokumentation ... Bodenmaterial und nicht aufbereitetes Baggergut ist die Einhaltung der Materialwerte der Anlage 1 der Ersatzbaustoffverordnung und die Klasse des Bodenmaterials oder des Baggerguts durch die Dokumente nach § 17 der ...

Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung
V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Artikel 1 ErsatzbaustoffVuaÄndV Änderung der Ersatzbaustoffverordnung
... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „ Anlage 1 Tabelle 3" die Wörter „untersuchen zu lassen. Die Untersuchung ist" ... Besitzer haben nicht aufbereitetes Bodenmaterial und nicht aufbereitetes Baggergut in eine der in Anlage 1 Tabelle 3 bezeichneten Materialklassen einzuteilen." b) Nach Satz 1 wird folgender Satz ... In Nummer 4 werden die Wörter „durchführt oder" gestrichen. 21. Anlage 1 Tabelle 3 wird wie folgt geändert: a) In Fußnote 2 werden die Wörter ...