Wassererosionsgefährdungsklasse
1Berechnungsfaktor Erosionsgefährdung/ Wassererosionsgefährdungsklasse | K * S * R2 | K * S * R * L3
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KWasser1 | 15 - < 27,5 | 30 - < 55
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KWasser2 | ≥ 27,5 | ≥ 55
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- Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.).
- 2
- Der Regenerosivitätsfaktor R (R-Faktor) ist verpflichtend zu verwenden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.2 bzw. Tabelle C.1 gebietsspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.
- 3
- Der Hanglängenfaktor L ist optional zu verwenden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 16 GAPKondV Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (vom 01.01.2025) ... nach Satz 2 erfolgt für eine Erosionsgefährdung 1. durch Wasser nach Anlage 3 und 2. durch Wind nach Anlage 4. In der Rechtsverordnung nach Satz ... Eine Ackerfläche, die zur Wassererosionsgefährdungsklasse KWasser1 nach Anlage 3 gehört, darf vom 1. Dezember bis zum 15. Februar nicht gepflügt werden. Das ... Eine Ackerfläche, die zur Wassererosionsgefährdungsklasse KWasser2 nach Anlage 3 gehört, darf vom 1. Dezember bis zum 15. Februar nicht gepflügt werden. Das ...
V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273