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Anlage D4c - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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Anlage D4c Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
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- Einband -
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- Vorsatz und Passkartentitelseite -
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- Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 -
Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
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- Passbuchinnenseiten 2 und 3 -
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- Passbuchinnenseiten 4 und 5 -
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- Passbuchinnenseiten 6 und 7 -
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- Passbuchinnenseiten 8 und 9 -
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- Passbuchinnenseiten 10 und 11 -
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- Passbuchinnenseiten 12 und 13 -
(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 14 bis 31 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)
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- Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes -
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung V. v. 15. Februar 2017 BGBl. I S. 162 m.W.v. 1. März 2017
Frühere Fassungen von Anlage D4c AufenthV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2017 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 15.02.2017 BGBl. I S. 162 |
aktuell vorher | 01.11.2014 (10.03.2015) | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 03.03.2015 BGBl. I S. 218 |
aktuell vorher | 28.08.2007 | Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970 |
aktuell | vor 28.08.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage D4c AufenthV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage D4c AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 58 AufenthV Vordruckmuster (vom 01.11.2023)
... den Reiseausweis für Ausländer (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) a) das in Anlage D4c abgedruckte Muster, b) für die Ausstellung als vorläufiges Dokument (§ ... das in Anlage D16 abgedruckte Muster. Die nach den Mustern in den Anlagen D4c , D7a, D8a ausgestellten Passersatzpapiere werden nicht verlängert. --- ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Artikel 3 PassDokMAV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Nummer 2 wird das Wort „Chip" durch das Wort „Chips" ersetzt. 4. Anlage D4c wird wie folgt gefasst: „Anlage D4c Ausweismuster Reiseausweis für ... „Chips" ersetzt. 4. Anlage D4c wird wie folgt gefasst: „ Anlage D4c Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ...
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