| | Mindestgehalt an Trockenmasse im Massenanteil des Enderzeugnisses
|
| Schnittfähiger Schmelzkäse |
|
| - mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 50 % oder mehr | 50
|
| - mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von weniger als 50 % | 34
|
| Streichfähiger Schmelzkäse |
|
| - mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 50 % oder mehr | 40
|
| - mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von weniger als 50 % | 30
|
| Schmelzkäsezubereitung | 20
|
| Kochkäse |
|
| - Doppelrahmstufe | 42
|
| - Rahmstufe | 36
|
| - Vollfettstufe | 34
|
| - Fettstufe | 32
|
| - Dreiviertelfettstufe | 29
|
| - Halbfettstufe | 26
|
| - Viertelfettstufe | 24
|
| - Magerstufe | 22
|
Die Mindestgehalte an Trockenmasse gelten nicht für Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen aus Frischkäse.
§ 34 MilchPQV Erzeugnisse aus Käse ... Schmelzsalzen und Zitronensaft und b) einen Trockenmassegehalt aufweisend, der in der Anlage 5 für Schmelzkäse der jeweiligen Fettgehaltsstufe festgelegt ist; 2. ... von nicht mehr als 30 Prozent und b) einen Trockenmassengehalt aufweisend, der in der Anlage 5 für Schmelzkäsezubereitungen der jeweiligen Fettgehaltsstufe festgelegt ist; ... Butter und Butterschmalz, b) einen Trockenmassegehalt aufweisend, der einen in der Anlage 5 für Kochkäse der jeweiligen Fettgehaltsstufe festgelegt ist; 4. ...