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Anlage 9 - Regionalisierungsgesetz (RegG k.a.Abk.)

Artikel 4 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 287
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Anlage 9 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3a



Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland: im Jahr
zum Stichtag 30. Juni
  BereichLandes-
haushalt
(Kapitel/Titel)
VerwendungszweckBetrag
(in EUR)
1 1.1Verfügbare Mittel  Zuweisung nach § 9 Abs. 3a RegG  
1.2 Minderung/Aufstockung aufgrund
Länderausgleich
 
1.3 Landesmittel 
1.4 verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3)  
2 2.1Ausgleich von
finanziellen Nachteilen
im öffentlichen
Personennahverkehr
 geleistete Zahlungen gemäß Landesrichtlinie  
2.2 geleistete Zahlungen für zusätzliche Ausgaben  
2.3 Summe (2.1 und 2.2)  
3 Differenz verfügbare
Mittel/Ausgaben
 (Differenz aus 1.4 und 2.3)  


Dem Verwendungsnachweis sind geeignete inhaltliche Erläuterungen, Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) sowie Aussagen zur Höhe des Mittelabflusses im Berichtsjahr beizufügen. Die Verwendungsnachweise der Vorjahre sind zu aktualisieren.





 

Frühere Fassungen von Anlage 9 Regionalisierungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 1 Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
vom 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 287

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 9 Regionalisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 RegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 RegG Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens Deutschlandticket (vom 01.01.2026)
... die Verwendung der Mittel nach Maßgabe der Anlage 8, ab dem Jahr 2026 nach Maßgabe der Anlage 9 , bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres nach. Nachzuweisen sind die dem jeweiligen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 287
Artikel 1 11. RegGÄndG Änderung des Regionalisierungsgesetzes
... die Verwendung der Mittel nach Maßgabe der Anlage 8, ab dem Jahr 2026 nach Maßgabe der Anlage 9 , bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres nach. Nachzuweisen sind die dem jeweiligen ... 2026 bis 31. Dezember 2030 zur Verfügung." 2. Nach Anlage 8 wird die folgende Anlage 9 eingefügt: „Anlage 9 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die ... 2. Nach Anlage 8 wird die folgende Anlage 9 eingefügt: „ Anlage 9 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...