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Anlage 9 - Regionalisierungsgesetz (RegG k.a.Abk.)
Artikel 4 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 287
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Anlage 9 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3a
| Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel | |||||
| für das Bundesland: | im Jahr zum Stichtag 30. Juni | ||||
| Bereich | Landes- haushalt (Kapitel/Titel) | Verwendungszweck | Betrag (in EUR) | ||
| 1 | 1.1 | Verfügbare Mittel | Zuweisung nach § 9 Abs. 3a RegG | | |
| 1.2 | Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich | | |||
| 1.3 | Landesmittel | | |||
| 1.4 | verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3) | | |||
| 2 | 2.1 | Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehr | geleistete Zahlungen gemäß Landesrichtlinie | | |
| 2.2 | geleistete Zahlungen für zusätzliche Ausgaben | | |||
| 2.3 | Summe (2.1 und 2.2) | | |||
| 3 | Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben | (Differenz aus 1.4 und 2.3) | | ||
Dem Verwendungsnachweis sind geeignete inhaltliche Erläuterungen, Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) sowie Aussagen zur Höhe des Mittelabflusses im Berichtsjahr beizufügen. Die Verwendungsnachweise der Vorjahre sind zu aktualisieren.
Text in der Fassung des Artikels 1 Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes G. v. 25. November 2025 BGBl. 2025 I Nr. 287 m.W.v. 1. Januar 2026
Frühere Fassungen von Anlage 9 Regionalisierungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.01.2026 | Artikel 1 Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 287 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 9 Regionalisierungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 RegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 RegG Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens Deutschlandticket (vom 01.01.2026)
... die Verwendung der Mittel nach Maßgabe der Anlage 8, ab dem Jahr 2026 nach Maßgabe der Anlage 9 , bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres nach. Nachzuweisen sind die dem jeweiligen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 287
Artikel 1 11. RegGÄndG Änderung des Regionalisierungsgesetzes
... die Verwendung der Mittel nach Maßgabe der Anlage 8, ab dem Jahr 2026 nach Maßgabe der Anlage 9 , bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres nach. Nachzuweisen sind die dem jeweiligen ... 2026 bis 31. Dezember 2030 zur Verfügung." 2. Nach Anlage 8 wird die folgende Anlage 9 eingefügt: „Anlage 9 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die ... 2. Nach Anlage 8 wird die folgende Anlage 9 eingefügt: „ Anlage 9 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...
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