Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 18 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes (LAP-hKrimDV)

V. v. 03.09.2001 BGBl. I S. 2342; aufgehoben durch § 11 V. v. 15.01.2011 BGBl. I S. 40
Geltung ab 30.06.2001; FNA: 2030-6-19 Beamte
|

§ 18 Praxisaufstieg



Für die Einführung der vom Bundesministerium des Innern nach § 24 Abs. 5 der Kriminal-Laufbahnverordnung vom 20. April 2004 (BGBl. I S. 682), die zuletzt durch § 56 Absatz 4 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) geändert worden ist, zum Praxisaufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten und die Durchführung der Lehrgänge gilt der vom Bundesministerium des Innern nach § 26 Abs. 2 der Kriminal-Laufbahnverordnung vom 20. April 2004 (BGBl. I S. 682), die zuletzt durch § 56 Absatz 4 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) geändert worden ist, erlassene Rahmenplan für den Praxisaufstieg in den höheren Kriminaldienst des Bundes in der zu Beginn der jeweiligen Einführungszeit geltenden Fassung.





 

Frühere Fassungen von § 18 LAP-hKrimDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.09.2009§ 13 Kriminallaufbahnverordnung (KrimLV)
vom 18.09.2009 BGBl. I S. 3042

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.