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§ 15 - Visa-Warndateigesetz (VWDG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3037 (Nr. 71); zuletzt geändert durch Artikel 173 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14 Ausländerrecht
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§ 15 Verordnungsermächtigung



Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Näheres zu bestimmen

1.
zu den Daten, die nach § 3 gespeichert werden, und zu den Daten, die nach den §§ 6 und 7 übermittelt werden,

2.
zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zur Übermittlung von Daten an das Bundesverwaltungsamt durch die in den §§ 4 und 5 Absatz 4 bezeichneten öffentlichen Stellen,

3.
zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Übermittlung von Daten nach den §§ 6 und 7 durch das Bundesverwaltungsamt,

4.
zum Verfahren nach § 6 Absatz 2,

5.
zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Datenübermittlung nach den §§ 8 und 9,

6.
zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Auskunft nach § 12 und der Löschung nach § 13,

7.
zum Verfahren der Einschränkung der Verarbeitung nach § 14.



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Frühere Fassungen von § 15 VWDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 173 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 50 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuellvor 26.11.2019Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15 VWDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 VWDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VWDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)
V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
Sonstige
Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 27.11.2014 BGBl. I S. 1827
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 50 2. DSAnpUG-EU Änderung des Visa-Warndateigesetzes
... „oder genutzt" gestrichen. dd) Satz 3 wird aufgehoben. 9. In § 15 wird in Nummer 7 das Wort „Sperrung" durch die Wörter „Einschränkung ...