Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Befugnis nach
§ 3 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und 6, und
§ 3 Absatz 4, auch in Verbindung mit Absatz 6, des
Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes übertragen, durch Rechtsverordnung
- 1.
- in dringenden Fällen oder
- 2.
- zu Versuchszwecken, durch die die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht beeinträchtigt werden,
bis zur Dauer von drei Jahren von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung abweichende schifffahrtspolizeiliche Maßnahmen zu treffen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 3 BinSchStrEV Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer (vom 15.10.2021) ... Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Befugnis nach § 3 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2 und 6, und § 3 Absatz 4, auch in Verbindung mit Absatz 6, ... Schifffahrt wird die Befugnis nach § 3 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und 6, und § 3 Absatz 4 , auch in Verbindung mit Absatz 6, des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes übertragen, durch ...
§ 38 BinSchStrEV Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften (vom 01.02.2012) ... 2011 II S. 1300) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird aufgehoben. b) Der ... 8 werden die Nummern 2 bis 7. c) In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 5" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. 3. In der Anlage ... In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 5" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. 3. In der Anlage 11 wird in den Nummern 1.4.1, 1.4.2 und 1.4.3 ...
V. v. 15.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 98
V. v. 02.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 112
V. v. 28.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 118
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4371