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Artikel 8 - LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)

G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 01.01.2013, abweichend siehe Artikel 14
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Artikel 8 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 8 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 SGB V § 4, § 82, § 90, § 155, § 166, § 217c, § 219a, § 221, § 255, § 265a, § 266, § 267, § 278

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 2 werden die Wörter „Landwirtschaftliche Krankenkassen" durch die Wörter „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte" ersetzt.

2.
In § 82 Absatz 3 werden die Wörter „den landwirtschaftlichen Krankenkassen" durch die Wörter „der landwirtschaftlichen Krankenkasse" ersetzt.

3.
In § 90 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „landwirtschaftlichen Krankenkassen" durch die Wörter „landwirtschaftlichen Krankenkasse" ersetzt.

4.
In § 155 Absatz 4 Satz 6 werden die Wörter „Landwirtschaftlichen Krankenkassen" durch die Wörter „landwirtschaftlichen Krankenkasse" ersetzt.

5.
Die Überschrift des Fünften Titels des Ersten Abschnitts des Sechsten Kapitels wird wie folgt gefasst:

„Fünfter Titel Landwirtschaftliche Krankenkasse".

6.
§ 166 wird wie folgt gefasst:

„§ 166 Landwirtschaftliche Krankenkasse

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte führt die Krankenversicherung nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte durch; sie führt in Angelegenheiten der Krankenversicherung die Bezeichnung landwirtschaftliche Krankenkasse."

7.
In § 217c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 3 werden jeweils die Wörter „Landwirtschaftlichen Krankenkassen" durch die Wörter „landwirtschaftliche Krankenkasse" ersetzt.

8.
In § 219a Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung" durch die Wörter „der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" ersetzt.

9.
§ 221 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Gesundheitsfonds überweist von den ihm zufließenden Leistungen des Bundes nach Absatz 1 der landwirtschaftlichen Krankenkasse den auf sie entfallenden Anteil an der Beteiligung des Bundes."

b)
In Satz 2 werden die Wörter „dieser Krankenkassen" durch die Wörter „dieser Krankenkasse" ersetzt.

10.
In § 255 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „landwirtschaftlichen Krankenkassen" durch die Wörter „landwirtschaftlichen Krankenkasse" ersetzt.

11.
In § 265a Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Landwirtschaftlichen Krankenkassen" durch die Wörter „landwirtschaftlichen Krankenkasse" ersetzt.

12.
In § 266 Absatz 9 werden die Wörter „Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen nehmen" durch die Wörter „Die landwirtschaftliche Krankenkasse nimmt" ersetzt.

13.
In § 267 Absatz 10 werden die Wörter „Landwirtschaftlichen Krankenkassen" durch die Wörter „landwirtschaftliche Krankenkasse" ersetzt.

14.
In § 278 Absatz 2 werden die Wörter „landwirtschaftlichen Krankenkassen" durch die Wörter „landwirtschaftliche Krankenkasse" ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Artikel 8 LSV-NOG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.10.2012Artikel 13 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
vom 23.10.2012 BGBl. I S. 2246

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 8 LSV-NOG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 LSV-NOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LSV-NOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1504
Artikel 2 TPGEntLÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, wird wie folgt ...

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 13 PNG Änderung des LSV-Neuordnungsgesetzes
... Artikel 8 Nummer 6 des LSV-Neuordnungsgesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) werden die Wörter ...