Diese Verordnung ist erstmals anzuwenden
- 1.
- in den Fällen der §§ 3 bis 5 auf Besteuerungssachverhalte seit dem 11. Juli 2011,
- 2.
- in allen anderen Fällen auf Besteuerungssachverhalte seit dem 17. Oktober 2011.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Juli 2012.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble