Die
Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. August 2011 (BGBl. I S. 1813) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 7 wie folgt gefasst:
„§ 7 (weggefallen)".
- 2.
- In § 1 Satz 1 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 2a eingefügt:
- „2a.
- Soldatinnen und Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis nach dem Reservistinnen- und Reservistengesetz,".
- 3.
- § 7 wird aufgehoben.
- 4.
- In § 18 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Nummer 3 bis 7" durch die Wörter „Nummer 2a bis 7" ersetzt.
- 5.
- In § 43 Absatz 1 wird die Angabe „Nummer 2" durch die Wörter „Nummer 2 und 2a" und werden die Wörter „eines Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit" durch die Wörter „einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit" ersetzt.
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730