Artikel 7 - Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Artikel 7 Änderung der Reichsversicherungsordnung


Artikel 7 ändert mWv. 30. Oktober 2012 RVO § 179, §§ 180 bis 194, § 195, § 196, § 197, § 198, § 199, § 200, §§ 200a bis 224, § 406, § 407, § 408, § 409, § 410, § 411, § 412, § 413, §§ 414 und 414a

Der Zweite Abschnitt des Zweiten Buches und die §§ 407 bis 413 der Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 15a des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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