Tools:
Update via:
§ 24 - Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (SGB I)
Artikel I G. v. 11.12.1975 BGBl. I S. 3015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 01.01.1976; FNA: 860-1 Sozialgesetzbuch
|
Geltung ab 01.01.1976; FNA: 860-1 Sozialgesetzbuch
|
§ 24 Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden
(1) Nach dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden können in Anspruch genommen werden:
- 1.
- Heil- und Krankenbehandlung sowie andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen,
- 2.
- besondere Hilfen im Einzelfall einschließlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- 3.
- Renten wegen anerkannten Schädigungsfolgen,
- 4.
- Renten an Hinterbliebene, Bestattungsgeld und Sterbegeld,
- 5.
- Kapitalabfindung, insbesondere zur Wohnraumbeschaffung.
(2) 1Zuständig sind die Versorgungsämter, die Landesversorgungsämter und die orthopädischen Versorgungsstellen. 2Für die besonderen Hilfen im Einzelfall sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Hauptfürsorgestellen zuständig. 3Bei der Durchführung der Heil- und Krankenbehandlung wirken die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit. 4Für die Leistungen nach den §§ 80, 81a bis 83a des Soldatenversorgungsgesetzes ist die Bundeswehrverwaltung zuständig.
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund G. v. 15. Juli 2013 BGBl. I S. 2416 m.W.v. 1. Januar 2016
Frühere Fassungen von § 24 SGB I
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2016 | Artikel 4 Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2416 |
aktuell vorher | 01.01.2015 | Artikel 2 Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2416 |
aktuell vorher | 21.12.2007 | Artikel 20 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2904 |
aktuell | vor 21.12.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 24 SGB I
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 SGB I verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB I selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 SGB I Leistungsträger
... für die Sozialleistungen sind die in den §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger). ...
§ 29 SGB I Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (vom 01.01.2018)
... insbesondere am Arbeitsleben. (2) Zuständig sind die in den §§ 19 bis 24 , 27 und 28 genannten Leistungsträger und die ...
Zitat in folgenden Normen
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 165
§ 25 BVG (vom 01.01.2017)
... der übrigen Leistungen nach diesem Gesetz als besondere Hilfen im Einzelfall (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch). (2) Aufgabe der ...
Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG)
Artikel 1 G. v. 26.01.2005 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
§ 7 IntFamRVG Aufenthaltsermittlung (vom 01.05.2022)
... des Straßenverkehrsgesetzes erheben und die Leistungsträger im Sinne der §§ 18 bis 29 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch um Mitteilung des derzeitigen Aufenthalts einer Person ...
Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
§ 18m SGB IV Verarbeitung der Betriebsnummer (vom 26.11.2019)
... der Beschäftigungsbetriebe den Leistungsträgern nach den §§ 12 und 18 bis 29 des Ersten Buches, der Künstlersozialkasse, der Datenstelle der Rentenversicherung, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 1 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Datei der Beschäftigungsbetriebe den Leistungsträgern nach den §§ 12 und 18 bis 29 des Ersten Buches, der Künstlersozialkasse, der Datenstelle der Rentenversicherung, ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 32 SVReformG Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (vom 29.12.2022)
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 24 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 24a Leistungen der ... b) Die Angabe zu § 72 wird gestrichen. 2. § 24 Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben. 3. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: ... 72 wird gestrichen. 2. § 24 Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben. 3. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a Leistungen der ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 20 BVGuSozEntsRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), wird wie folgt geändert: 1. In § 24 Abs. 1 Nr. 3 werden die Wörter Minderung der Erwerbsfähigkeit" durch die ...
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 28 SozERG Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (vom 29.12.2022)
... „§ 5 Soziale Entschädigung". b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Leistungen der Sozialen ... b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „ § 24 Leistungen der Sozialen Entschädigung". c) Nach der Angabe zu § 71 wird ... durch das Wort „Geschädigten" ersetzt. 3. § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Leistungen der Sozialen Entschädigung ... ersetzt. 3. § 24 wird wie folgt gefasst: „ § 24 Leistungen der Sozialen Entschädigung (1) Nach dem Recht der Sozialen ...
Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2416
Artikel 2 BVZustÜG Änderung weiterer Vorschriften
... 2013 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 24 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Zuständig sind die ...
Artikel 4 BVZustÜG Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016
... In § 24 Absatz 2 Satz 4 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (Artikel 1 des Gesetzes ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/24_SGB_I.htm