Artikel 42 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 42 Änderung des Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren


Artikel 42 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 VidVerfG Artikel 8

Artikel 8 des Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 935) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird in Nummer 9019 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (Kostenverzeichnis) in der Spalte „Höhe" die Angabe „EUR" durch die Angabe „€" ersetzt.

2.
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
Im Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), wird in der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) nach Nummer 31015 folgende Nummer 31016 eingefügt:

Nr.AuslagentatbestandHöhe
„31016Pauschale für die Inan-
spruchnahme von Video-
konferenzverbindungen:
je Verfahren für jede ange-
fangene halbe Stunde
15,00 €".


3.
In Nummer 3 wird in Nummer 2015 der Anlage 1 zum Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (Kostenverzeichnis) in der Spalte „Höhe" die Angabe „EUR" durch die Angabe „€" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 42 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 42 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gerichtskostengesetzes
B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154
Bekanntmachung GKGNB
... 1 des Gesetzes vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 935), der vor seinem Inkrafttreten durch Artikel 42 Nummer 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, 44. ...

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 9 ÜbwRÄndG Änderung des Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
... und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 935), das durch Artikel 42 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 163 Absatz 3 Satz 1 und § ...

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1800; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 NotAufgÜbG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (vom 01.08.2013)
... April 2013 (BGBl. I S. 935) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert: 1. Die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed