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§ 12 - Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)

Artikel 1 V. v. 01.08.2013 BGBl. I S. 3125, 3126 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3570
Geltung ab 13.08.2013; FNA: 7833-3-20 Tierschutz
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§ 12 Beantragen der Erlaubnis



In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes sind anzugeben

1.
Name und Anschrift des Antragstellers,

2.
die der Tätigkeit dienenden Einrichtungen und Betriebe einschließlich der dort vorhandenen Räumlichkeiten und Anlagen und des dort vorhandenen Personals,

3.
die Art der betroffenen Tiere sowie, tierartbezogen, die Haltungskapazitäten,

4.
der Name der für die Tätigkeit verantwortlichen Person,

5.
das Vorhandensein von Personen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und § 4 und

6.
der Name der Tierschutzbeauftragten nach § 5.

Dem Antrag sind Nachweise über die Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 beizufügen.

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Zitierungen von § 12 TierSchVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 TierSchVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 TierSchVersV Erlaubnisbescheid, Anzeige und Erlaubnis von Änderungen (vom 01.12.2021)
... In dem Erlaubnisbescheid sind die Personen nach § 12 Satz 1 Nummer 4 und 6 anzugeben. (2) Wechselt eine der in Absatz 1 genannten Personen, so hat der ... nicht mehr vorliegen. Satz 1 gilt entsprechend für eine Änderung der nach § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3 angegebenen Sachverhalte, es sei denn es ist ausgeschlossen, dass sich diese Änderung ... auf das Wohlergehen der Tiere auswirkt. (3) Jede erhebliche Änderung der in § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3 genannten Sachverhalte, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken könnte, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3570
Artikel 1 TierSchVersVuaÄndV Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung
... Erlaubnis" eingefügt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „ § 12 Satz 1 Nummer 2" durch die Wörter „§ 12 Satz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. ... Satz 3 werden die Wörter „§ 12 Satz 1 Nummer 2" durch die Wörter „ § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) ... Absatz 3 wird angefügt: „(3) Jede erhebliche Änderung der in § 12 Satz 1 Nummer 2 und 3 genannten Sachverhalte, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken könnte, ...