Auf Grund des §
19 Absatz 4 Satz 2 des
Rennwett- und Lotteriegesetzes, der durch Artikel
1 Nummer 8 des Gesetzes vom
29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Die
Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung vom
11. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2637) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" und die Wörter „vorbehaltlich des Absatzes 2" werden gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- § 3 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble