Teil 3 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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Teil 3 Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs
§ 19 Zahlungsanspruch
§ 20 Marktprämie
§ 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag
§ 21a Sonstige Direktvermarktung
§ 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel
§ 21c Verfahren für den Wechsel
Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung
§ 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie
§ 22a Pilotwindenergieanlagen an Land
§ 22b Bürgerenergiegesellschaften
§ 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung
§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
§ 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen
§ 23c Anteilige Zahlung
§ 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen
§ 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs
§ 26 Abschläge und Fälligkeit
§ 27 Aufrechnung
§ 27a (aufgehoben)
Abschnitt 3 Ausschreibungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
§ 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land
§ 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments
§ 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse
§ 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen
§ 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen
§ 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung
§ 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
§ 29 Bekanntmachung
§ 30 Anforderungen an Gebote
§ 30a Ausschreibungsverfahren
§ 31 Sicherheiten
§ 32 Zuschlagsverfahren
§ 33 Ausschluss von Geboten
§ 34 Ausschluss von Bietern
§ 34a Unionsfremde Bieter
§ 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert
§ 35a Entwertung von Zuschlägen
Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
§ 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land
§ 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
§ 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
§ 36c Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land
§ 36d (aufgehoben)
§ 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
§ 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land
§ 36g (weggefallen)
§ 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
§ 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
§ 36j Zusatzgebote
§ 36k (aufgehoben)
Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
§ 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments
§ 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments
§ 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments
§ 37c Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder
§ 37d Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments
§ 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments
§ 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments
§ 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments
Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38d Projektsicherungsbeitrag
§ 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38i (aufgehoben)
Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen
§ 39 Gebote für Biomasseanlagen
§ 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen
§ 39b Höchstwert für Biomasseanlagen
§ 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen
§ 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen
§ 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen
§ 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen
§ 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen
§ 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen
§ 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen
Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen
§ 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5
§ 39k Gebote für Biomethananlagen
§ 39l Höchstwert für Biomethananlagen
§ 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen
Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte
§ 39n Innovationsausschreibungen
§ 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung
§ 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
§ 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung
Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte
§ 40 Wasserkraft
§ 41 Deponie-, Klär- und Grubengas
§ 42 Biomasse
§ 43 Vergärung von Bioabfällen
§ 44 Vergärung von Gülle
§ 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse
§ 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen
§ 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse
§ 45 Geothermie
§ 46 Windenergie an Land
§ 46a (aufgehoben)
§ 46b (aufgehoben)
§ 47 (aufgehoben)
§ 48 Solare Strahlungsenergie
§ 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie
§ 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie
Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität
§ 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität
§ 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen
§ 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen
Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen
§ 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
§ 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen
§ 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen
§ 53 Verringerung der Einspeisevergütung
§ 53a (aufgehoben)
§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
§ 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung
§ 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
§ 54a (aufgehoben)
§ 55 Pönalen
§ 55a Erstattung von Sicherheiten
§ 55b Rückforderung


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