- 1.
- In § 1 Absatz 1 werden nach dem Wort „Amtshandlungen" die Wörter „und individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen" eingefügt.
- 2.
- In § 3 Absatz 3 werden
- a)
- nach dem Wort „Amtshandlungen" die Wörter „und individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen" und
- b)
- nach dem Wort „Amtshandlung" die Wörter „und individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung"
eingefügt.
- 3.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird Satz 2 aufgehoben.
- b)
- Folgender Absatz 3 wird angefügt:
„(3) Diese Verordnung tritt am 14. August 2018 außer Kraft."
- 4.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt I des Gebührenverzeichnisses wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der Überschrift werden nach dem Wort „Amtshandlungen" die Wörter „und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen" eingefügt.
- bb)
- Buchstabe J wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- „J.
- Sonstige Amtshandlungen und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 sowie der Gefahrgutverordnung See".
- bbb)
- Die Nummern 0806 bis 0812 werden durch die folgenden Nummern ersetzt:
„0806 | Festhalteverfügung (Verbot des Auslaufens oder Weiterfahrens, Gestattung des Auslaufens oder Weiterfahrens unter Auflagen oder Bedingungen) | 285 |
0807 | Aufhebung der Festhaltung | 230 |
0808 | Anlaufverbot (Verweigerung des Hafenzugangs) | 285 |
0809 | Aufhebung des Anlaufverbots | 230 |
0810 | Erteilung einer Probefahrtbescheinigung | 60 |
0811 | Erteilung weiterer Zeugnisse für andere Einsatzzwecke; je Zeugnis | 60 |
0812 | Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung eines Zeugnisses, einer Ge- nehmigung, Bescheinigung oder Zulassung ohne erneute Prüfung der Vorausset- zungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben | 60 |
0813 | Genehmigung des Handbuches zur Ladungssicherung | 30". |
-
- b)
- Abschnitt II wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der Überschrift wird das Wort „Amtshandlungen" durch die Wörter „Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen" ersetzt.
- bb)
- Die Nummer 2557 wird durch die folgenden Nummern ersetzt:
„2557 | Zulassung des Handbuches für Verfahren und Vorkehrungen nach Anlage II des MARPOL- Übereinkommens von 1973/78 | 115 |
2558 | Genehmigung des bordeigenen Notfallplanes (SOPEP/SMPEP) | 60 |
2580 | Genehmigung der Einleitrate von unbehandeltem Abwasser. | 115". |
-
- c)
- Abschnitt III des Gebührenverzeichnisses wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der Überschrift wird das Wort „Amtshandlungen" durch die Wörter „Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen" ersetzt.
- bb)
- Dem Buchstaben A werden die folgenden Nummern angefügt:
„3005 | Verlängerung der Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere | 3.200 |
3006 | Registrierung als Schiffsarzt | 60 |
3007 | Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen | 1.230 |
3008 | Verlängerung der Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeits- untersuchungen | 290”. |
-
-
- cc)
- Dem Buchstaben B werden die folgenden Nummern angefügt:
„3107 | Anordnungen und Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung von Verstößen nach § 143 Absatz 1 SeeArbG | 75 bis 1.415 |
3108 | Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen aufgrund des Seearbeitsgesetzes, die von anderen Tatbeständen nicht erfasst werden | 60". |
-
-
- dd)
- Folgender Buchstabe C wird angefügt:
| „C. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung von Schiffen nach SchBesV und STCW-Übereinkommen | |
3201 | Erteilung des Schiffsbesatzungszeugnisses | 60". |
- 1.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c werden die Wörter „entsprechend der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen" durch die Wörter „entsprechend dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach § 108 Absatz 2 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes bekanntgemachten Stand der medizinischen Erkenntnisse" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Nummer 4 werden die Wörter „Durchführung der Krankenfürsorge" durch die Wörter „Durchführung der medizinischen Betreuung nach den seearbeitsrechtlichen Vorschriften" ersetzt.
- c)
- In Absatz 4 Nummer 7 wird das Wort „Krankenfürsorge" durch die Wörter „medizinische Betreuung nach den seearbeitsrechtlichen Vorschriften" ersetzt.
- 2.
- In § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 wird das Wort „Krankenfürsorge" durch die Wörter „medizinischen Betreuung nach den seearbeitsrechtlichen Vorschriften" ersetzt.
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1999
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 5 BGebRAG Folgeänderungen (vom 04.07.2017) ... 3 der BG Verkehr-Gebührenverordnung vom 18. Juli 2013 (BGBl. I S. 2713), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 14. August 2014 (BGBl. I S. 1383 ) geändert worden ist, wird die Angabe „14. August 2018" durch die Angabe „1. ...
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728