Die
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Logistiksysteme und Geprüfte Fachkauffrau für Logistiksysteme vom
13. Februar 2013 (BGBl. I S. 241), die durch Artikel
61 der Verordnung vom
26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird das Wort „Fachkaufmann" durch das Wort „Fachwirt" und das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- 2.
- In § 1 Absatz 1 und 3 wird jeweils das Wort „Fachkaufmann" durch das Wort „Fachwirt" und jeweils das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- 3.
- Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Fachkaufmann" durch das Wort „Fachwirt" und das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- b)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Das Wort „Fachkaufmann" wird jeweils durch das Wort „Fachwirt" und jeweils das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- bb)
- Die Wörter „durch Artikel 61 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" werden durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1459)" ersetzt.
- 4.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Fachkaufmann" durch das Wort „Fachwirt" und das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- b)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Das Wort „Fachkaufmann" wird jeweils durch das Wort „Fachwirt" und jeweils das Wort „Fachkauffrau" durch das Wort „Fachwirtin" ersetzt.
- bb)
- Die Wörter „durch Artikel 61 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" werden durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1459)" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
B. v. 09.10.2014 BGBl. I S. 1600
V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153