Artikel 2 - Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften (StRAnpV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2014 ErbStDV § 2, § 3, § 7, § 10, § 12, Muster 1, Muster 2, Muster 5, Muster 6

Die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung vom 8. September 1998 (BGBl. I S. 2658), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 werden nach dem Wort „Anschrift" die Wörter „und die Identifikationsnummer" eingefügt.

b)
In Nummer 4 werden nach den Wörtern „den Namen," die Wörter „die Identifikationsnummer," eingefügt.

2.
In § 3 Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern „der Name," die Wörter „die Identifikationsnummer," eingefügt.

3.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Nummer 1 werden nach den Wörtern „den Namen," die Wörter „die Identifikationsnummer," eingefügt.

b)
In Absatz 3 Nummer 3 werden die Wörter „die Anschriften der Beteiligten und" durch die Wörter „die Anschriften und die Identifikationsnummern der Beteiligten sowie" ersetzt.

4.
In § 10 Satz 4 Nummer 2 werden nach dem Wort „Anschriften" die Wörter „und die Identifikationsnummern" und nach dem Wort „Anschrift" die Wörter „und die Identifikationsnummer" eingefügt.

5.
Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) § 2 Satz 1 Nummer 2 und 4, § 3 Absatz 2 Satz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 3, § 10 Satz 4 Nummer 2 sowie die Muster 1, 2, 5 und 6 in der am 30. Dezember 2014 geltenden Fassung sind auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 29. Dezember 2014 entsteht."

6.
Muster 1 (§ 1 ErbStDV) wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „Name, Vorname" durch die Wörter „Name, Vorname, Identifikationsnummer" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird jeweils das Wort „Konto-Nr." durch das Wort „IBAN" ersetzt.

7.
In Muster 2 (§ 3 ErbStDV) Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „Name und Vorname" durch die Wörter „Name und Vorname, Identifikationsnummer" ersetzt.

8.
Muster 5 (§ 7 ErbStDV) wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „Name, Vorname" werden durch die Wörter „Name, Vorname, Identifikationsnummer" ersetzt.

b)
In der dritten Spalte der möglichen Gebührentatbestände wird das Wort „Eröffnung" durch die Wörter „Erteilung eines Erbscheins" ersetzt.

9.
In Muster 6 (§ 8 ErbStDV) Nummer 1 und 2 werden jeweils die Wörter „Name, Vorname" durch die Wörter „Name, Vorname, Identifikationsnummer" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 StRAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StRAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 18 IntErbRVGEG Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
... vom 8. September 1998 (BGBl. I S. 2658), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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