Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung (3. AMGKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 195, 1007 (Nr. 8); Geltung ab 07.03.2015
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Eingangsformel



Auf Grund der § 33 Absatz 2, § 39 Absatz 3 und § 39d Absatz 9 des Arzneimittelgesetzes, die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 24 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden sind, in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) und in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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