Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung (TSEÜberwVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310), auf Grund des

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§ 6 Absatz 1 Nummer 3, 4, 10 bis 20, 23 bis 25 und 29, des § 10 Absatz 2 und des § 26 Absatz 1 Nummer 1 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) und

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§ 13 Absatz 1 Nummer 4, des § 14 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 Nummer 1 und des § 36 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1424), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Mai 2014 (BGBl. I S. 698) geändert worden ist:



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