Auf Grund des §
6 Absatz 1 Nummer 3 erster Halbsatz des
Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
5. März 2003 (BGBl. I S. 310), der durch Artikel
2 des Gesetzes vom
14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, in Verbindung mit §
1 Absatz 2 des
Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom
16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom
17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
§
1 Absatz 2 der
Ferienreiseverordnung vom
13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
13. Juni 2013 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, wird die Tabelle wie folgt geändert:
- 1.
- In der Nummer 1 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:
„von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Lohne/Dinklage".
- 2.
- Nummer 4 wird aufgehoben.
- 3.
- Die bisherigen Nummern 5 bis 20 werden die Nummern 4 bis 19.
- 4.
- In der neuen Nummer 4 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:
„von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis zum Autobahndreieck Neuenburg".
- 5.
- In der neuen Nummer 6 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:
„von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Süd bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen".
- 6.
- In der neuen Nummer 12 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:
„von der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis Anschlussstelle Gärtringen".
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der
Ferienreiseverordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2015.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
A. Dobrindt