Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

Artikel 1 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Geltung ab 06.11.2015; FNA: 96-1-53 Luftverkehr
| |
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Maßeinheiten
§ 3 Zuständige Behörde nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
Abschnitt 2 Luftfahrtpersonal
§ 4 Körperliche und geistige Beeinträchtigungen
§ 5 Lärm
§ 6 Mitführung von Urkunden und Ausweisen
Abschnitt 3 Besondere Meldepflichten
§ 7 Meldung von Unfällen und Störungen
§ 8 Startverbote
§ 9 Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen
§ 10 Register für sicherheitsrelevante Ereignisse
Abschnitt 4 Allgemeine Verkehrsregeln
§ 11 Abweichung von Höchstgeschwindigkeiten
§ 12 Zuständige Behörde nach Anhang SERA.3210 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
§ 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen
§ 14 Kunstflüge
§ 15 Schlepp- und Reklameflüge
Abschnitt 5 Nutzung des Luftraums
§ 16 Luftraumordnung
§ 17 Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen
§ 18 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen
§ 19 Verbotene Nutzung des Luftraums
§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
§ 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Fluggeräten
§ 21a Zuständige Behörden in der Betriebskategorie „offen" nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21b Zuständige Behörden für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „speziell" nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21c Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „zulassungspflichtig" nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften
§ 21d Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durch Betreiber aus Drittländern
§ 21e Benannte und anerkannte Stellen
§ 21f Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21g Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände
§ 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21i Erteilung einer Genehmigung
§ 21j Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 21k Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Abschnitt 6 Flugplatzverkehr
§ 22 Regelung des Flugplatzverkehrs
§ 23 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
§ 24 Flugbetrieb mit Flugzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen
§ 25 Besondere Regelungen für den Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle
§ 26 Beschränkungen der Starts und Landungen von Flugzeugen mit Strahltriebwerken
Abschnitt 7 Flugvorbereitung
§ 27 Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise
§ 28 Festlegung des Flugplans
Abschnitt 8 Flug
§ 29 Festlegungen im Funkverkehr
§ 30 Standortmeldungen
§ 31 Flugverkehrskontrollfreigabe
§ 32 Start- und Landemeldung
§ 33 Flugverfahren
Abschnitt 9 Sichtflugregeln
§ 34 Genehmigung von Flügen oberhalb der Flugfläche 195
§ 35 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln
§ 36 Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht
§ 37 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln
§ 38 Überschallflüge nach Sichtflugregeln
§ 39 Allgemeingenehmigung für Such- und Rettungsflüge
§ 40 Mindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und G
Abschnitt 10 Instrumentenflugregeln
§ 41 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln
§ 42 Abbruch von Landeanflügen
Abschnitt 11 Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 43 Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer
§ 44 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 9 Absatz 2) Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen
Anlage 2 (zu § 9 Absatz 2) Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten
Anlage 3 (zu § 18 Absatz 4) Bauliche Anforderungen an Landestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse nach § 18 Absatz 4


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed