Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - Verordnung über elektrische Betriebsmittel (1. ProdSV)

V. v. 17.03.2016 BGBl. I S. 502 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 20.04.2016; FNA: 8053-4-1-1 Sonstige Vorschriften
| |

§ 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen



Bei elektrischen Betriebsmitteln, die den Sicherheitsbestimmungen der von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission festgelegten internationalen Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 3 erfüllen.

 
Anzeige


 

Zitierungen von § 5 1. ProdSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 1. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. ProdSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 1. ProdSV Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen
... keine harmonisierten Normen nach § 4 und keine internationalen Normen nach § 5 veröffentlicht worden sind, wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die entsprechend den ...
§ 7 1. ProdSV Allgemeine Pflichten des Herstellers
... an den Merkmalen eines elektrischen Betriebsmittels sowie Änderungen der in den §§ 4 bis 6 genannten Normen oder anderer technischer Spezifikationen, auf die in der ...
§ 16 1. ProdSV Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
... die Anforderungen nach § 3 nicht erfüllt oder 2. die in den §§ 4 bis 6 genannten Normen, bei deren Einhaltung eine Konformitätsvermutung gilt, mangelhaft ...