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Artikel 6 - Bundesteilhabegesetz (BTHG)

G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3/1 Sozialgesetzbuch
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Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 SGB V § 2, § 60, § 5, § 9, § 11, § 13, § 23, § 40, § 43, § 43a, § 49, § 137d, § 251, § 275, § 284, mWv. 1. Januar 2020 § 5, § 264

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Leistungen werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten Buches gilt entsprechend."

2.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 7 wird die Angabe „143" durch die Angabe „226" ersetzt und werden nach dem Wort „Heimarbeit" die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2020

 
b)
In Absatz 8a Satz 2 werden die Wörter „nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des Zwölften Buches" durch die Wörter „nach dem Dritten, Vierten und Siebten Kapitel des Zwölften Buches, dem Teil 2 des Neunten Buches" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
In § 9 Absatz 2 Nummer 4 wird die Angabe „68" durch die Angabe „151" ersetzt.

4.
In § 11 Absatz 1 Nummer 5 wird die Angabe „17 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „29" ersetzt.

5.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „15" durch die Angabe „18" ersetzt.

b)
Absatz 3a Satz 9 wird wie folgt gefasst:

„Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14 bis 24 des Neunten Buches zur Koordinierung der Leistungen und zur Erstattung selbst beschaffter Leistungen."

6.
In § 23 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „9" durch die Angabe „8" ersetzt.

7.
§ 40 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 2a" durch die Angabe „§ 37 Absatz 3" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „9" durch die Angabe „8" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „9" durch die Angabe „8" ersetzt.

8.
In § 43 Absatz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „44" durch die Angabe „64" und die Angabe „53 und 54" durch die Angabe „73 und 74" ersetzt.

9.
In § 43a Absatz 1 wird die Angabe „30" durch die Angabe „46" ersetzt.

10.
§ 49 Absatz 4 wird aufgehoben.

11.
In § 60 Absatz 5 wird die Angabe „53 Abs. 1 bis 3" durch die Wörter „73 Absatz 1 bis 3" ersetzt.

12.
§ 137d wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „20 Abs. 1" durch die Angabe „37 Absatz 1" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Angabe „20" durch die Angabe „37" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „20 Abs. 1" durch die Angabe „37 Absatz 1" ersetzt.

13.
Dem § 251 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 gelten für einen anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches entsprechend."

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2020

13a.
In § 264 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches" ein Komma und die Wörter „nach dem Teil 2 des Neunten Buches" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


14.
§ 275 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
zur Einleitung von Leistungen zur Teilhabe, insbesondere zur Koordinierung der Leistungen nach den §§ 14 bis 24 des Neunten Buches, im Benehmen mit dem behandelnden Arzt,".

15.
§ 284 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 16 wird nach dem Wort „Durchführung" ein Komma eingefügt.

b)
Folgende Nummer 17 wird angefügt:

„17.
die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem Neunten Buch".



 

Zitierungen von Artikel 6 BTHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 BTHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BTHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 26 BTHG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 25.07.2017)
... 1 Teil 2 die Kapitel 1 bis 7 sowie 9 bis 11 mit Ausnahme von § 94 Absatz 1, 2. Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 13a , 3. Artikel 9, 4. Artikel 10 Nummer 3, 5. die Artikel 13, 15 und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
G. v. 21.02.2017 BGBl. I S. 265
Artikel 1 GKV-SVwStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 77 Absatz 3 Satz ...