Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich (2. SpBootRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043 (Nr. 24); Geltung ab 10.05.2017, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 4 Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Mai 2017 BinSch-SportbootVermV § 2, § 8, § 9

Die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom 18. April 2000 (BGBl. I S. 572), die zuletzt durch Artikel 2 § 6 der Verordnung vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2948) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 2 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„7.
Sportbootführerscheinverordnung:

Sportbootführerscheinverordnung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016) in der jeweils geltenden Fassung,".

2.
§ 8 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Das Unternehmen darf ein Sportboot nur an Personen vermieten, die nach den jeweils einschlägigen Vorschriften zum Führen eines Sportbootes auf den Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt sind."

3.
§ 9 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Abweichend von § 8 Absatz 4 darf ein Unternehmen ein Sportboot von weniger als 15 Metern Länge auch vermieten an Personen, denen es eine amtlich anerkannte Bescheinigung über die ausreichende Befähigung des Mieters oder des von ihm bestimmten Bootsführers (Charterbescheinigung) nach dem Muster der Anlage 4 nach Maßgabe der Absätze 2, 4 und 5 ausgestellt hat."

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Zitierungen von Artikel 4 Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. SpBootRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SpBootRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
Artikel 1 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
§ 2 BinSchUO Begriffsbestimmungen (vom 14.04.2023)
... vom 18. April 2000 (BGBl. I S. 572), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung, 7. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032
Artikel 2 BinSchUOEV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... vom 18. April 2000 (BGBl. I S. 572), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...


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