Bekanntmachung - Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 25. Juni 2017 GO-BT § 1, § 93, § 93a, § 93b

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 23. April 2014 (BGBl. I S. 534), wie folgt zu ändern:

1.
§ 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt, führt das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist, den Vorsitz (Alterspräsident); bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zum Bundestag entscheidet das höhere Lebensalter."

2.
§ 93 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§§ 3 und 8" durch die Angabe „§§ 5 und 7" ersetzt.

b)
In Absatz 8 wird die Angabe „§ 9 Absatz 5" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5" ersetzt.

3.
In § 93a Absatz 4 wird die Angabe „§ 10" durch die Angabe „§ 9" ersetzt.

4.
§ 93b Absatz 9 wird aufgehoben.



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