Artikel 3 - Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (VerpackGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2019 VerpackV

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 1 §§ 24 und 35 tritt am 13. Juli 2017 in Kraft.



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