Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV)

V. v. 20.08.2004 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.09.2004; FNA: 2030-7-25-2 Beamte
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Eingangsformel
Teil 1 Allgemeiner Teil
Kapitel 1 Anwendungsbereich, Laufbahn, Ausbildung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Laufbahnämter
§ 3 Ziel und Inhalt der Ausbildung
§ 4 Einstellungsbehörde
§ 5 Einstellungsvoraussetzungen
§ 6 Ausschreibung, Bewerbung
§ 7 Auswahlverfahren
§ 8 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 9 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
§ 10 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 11 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
§ 12 Ausbildungsakte
§ 13 Schwerbehinderte Menschen
§ 14 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 15 Grundsätze der Ausbildung
§ 16 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleitung, Ausbilderinnen und Ausbilder
§ 17 Beurteilungen während der Ausbildung
Kapitel 2 Aufstieg
§ 18 Ausbildungsaufstieg
§ 19 Praxisaufstieg
Kapitel 3 Prüfungen
§ 20 Oberprüfungsamt
§ 21 Prüfungskommissionen
§ 22 Große Staatsprüfung
§ 23 Prüfungsort, Prüfungstermin
§ 24 Zulassung zur Großen Staatsprüfung
§ 25 Häusliche Prüfungsarbeit
§ 26 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
§ 27 Mündliche Prüfung
§ 28 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis
§ 29 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 30 Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 31 Gesamtergebnis
§ 32 Zeugnis
§ 33 Erwerb der Laufbahnbefähigung
§ 34 Prüfungsakten, Einsichtnahme
§ 35 Wiederholung
Teil 2 Sondervorschriften für die einzelnen Fachrichtungen
Kapitel 1 Fachrichtung Hochbau
§ 36 Einstellungsvoraussetzungen
§ 37 Gliederung der Ausbildung
§ 38 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
§ 39 Aufstieg
Kapitel 2 Fachrichtung Bauingenieurwesen
§ 40 Einstellungsvoraussetzungen, Fachgebiet
§ 41 Gliederung der Ausbildung
§ 42 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
§ 43 Aufstieg
Kapitel 3 Fachrichtung Bahnwesen
§ 44 Schwerpunktgebiete, Einstellungsvoraussetzungen
§ 45 Gliederung der Ausbildung
§ 46 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
§ 47 Aufstieg
Kapitel 4 Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik
§ 48 Fachgebiete, Einstellungsvoraussetzungen
§ 49 Gliederung der Ausbildung
§ 50 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
§ 51 Aufstieg
Kapitel 5 Fachrichtung Luftfahrttechnik
§ 52 Einstellungsvoraussetzungen
§ 53 Gliederung der Ausbildung
§ 54 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
§ 55 Aufstieg
Teil 3 Sonstige Vorschriften
§ 56 Übergangsregelung
§ 57 Inkrafttreten


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