Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften (FANeuReG k.a.Abk.)

G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Geltung ab 18.08.2017, abweichend siehe Artikel 25
| |

Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. August 2017 KInvFErrG § 4, § 5, § 8

Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds" vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2613) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt gefasst:

§ 4 Finanzierung des Sondervermögens

Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung."

2.
Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Abweichend von Satz 1 wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 als Anlage zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht."

3.
In § 8 Satz 1 wird die Angabe „2022" durch die Angabe „2024" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 FANeuReG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FANeuReG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage FANeuReG zu Artikel 6 § 5 Absatz 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
... (KInvF) vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974), das zuletzt durch Artikel 6 des Begleitgesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
G. v. 15.04.2020 BGBl. I S. 811
Artikel 2c KiföGFinGÄndG Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
... vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122 ) geändert worden ist, wird die Angabe „2024" durch die Angabe „2025" ...