Die Dritte Verordnung zur Durchführung des
Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch
Artikel 3 der Verordnung vom 27. April 2017 (BGBl. I S. 980) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 22a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.9.2016 bis 31.12.2018 Euro".
|
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.1.2019 Euro
|
2.562".
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- 2.
- § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.9.2016 bis 31.12.2018 Euro".
|
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 3.
- Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die seit dem 1. September 2016 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Januar 2019 um 7,3 Prozent erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2.562 Euro nicht überschritten werden darf."
- 4.
- § 33a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.9.2016 bis 31.12.2018 Euro".
|
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.1.2019 Euro
|
2.562".
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- 5.
- § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.9.2016 bis 31.12.2018 Euro".
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-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.1.2019 Euro
|
1.297
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1.633
|
135".
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- 6.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. September 2016" durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Januar 2019 1.181 Euro."
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. September 2016" durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Januar 2019 135 Euro."
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. September 2016" durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Januar 2019 424 Euro."
- c)
- In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. September 2016" durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Januar 2019 556 Euro."
- 7.
- § 38a wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:
-
- b)
- Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:
-
- c)
- Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:
- 8.
- Die Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 28.739 | 30.846 | 31.899".
|
-
- b)
- In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 32.424 | 37.034 | 39.337".
|
-
- c)
- In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 39.438 | 45.311 | 48.252".
|
-
- d)
- In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 50.410 | 57.226 | 60.636 | 64.044".
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- 9.
- Die Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 28.739 | 30.846 | 31.899".
|
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 12.933 | 20.050 | 23.286".
|
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 8.628 | 13.368 | 15.528".
|
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 719 | 1.114 | 1.294".
|
-
- b)
- Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 32.424 | 37.034 | 39.337".
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-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 14.591 | 24.072 | 28.716".
|
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 9.732 | 16.044 | 19.140".
|
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 811 | 1.337 | 1.595".
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-
- c)
- Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 39.438 | 45.311 | 48.252".
|
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 17.747 | 29.452 | 35.224".
|
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 11.832 | 19.632 | 23.484".
|
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 986 | 1.636 | 1.957".
|
-
- d)
- Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 50.410 | 57.226 | 60.636 | 64.044".
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-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 17.795 | 31.474 | 41.839 | 46.112".
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-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.1.2019 | 11.868 | 20.988 | 27.888 | 30.744".
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- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
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„ab 1.1.2019 | 989 | 1.749 | 2.324 | 2.562".
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G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408