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Artikel 6 - Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz (2. DAVG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. August 2019 SGB VIII § 42a

Nach § 42a Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2696) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3a eingefügt:

 
„(3a) Das Jugendamt hat dafür Sorge zu tragen, dass für die in Absatz 1 genannten Kinder oder Jugendlichen unverzüglich erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 49 Absatz 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt werden, wenn Zweifel über die Identität bestehen."



 

Zitierungen von Artikel 6 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. DAVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DAVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1604
Artikel 7 PsychThAusbRefG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1131 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „2. eines Kinder- und ...