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Artikel 11 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (VSBGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Luftverkehrsgesetzes


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 LuftVG § 57, § 57a, § 57b, § 57c

Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 152 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 57 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 5 Satz 10 wird die Angabe „Nummer 6" durch die Angabe „Nummer 7" ersetzt.

b)
In Absatz 7 Satz 2 wird die Angabe „und 5" durch die Angabe „und 4" ersetzt.

2.
§ 57a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 4 Satz 6 wird die Angabe „Nummer 6" durch die Angabe „Nummer 7" ersetzt.

b)
In Absatz 6 wird die Angabe „und 5" durch die Angabe „und 4" ersetzt.

3.
§ 57b Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 wird jeweils das Wort „anhängig" durch das Wort „rechtshängig" ersetzt.

bb)
Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:

„3.
der streitige Anspruch oder das Rechtsverhältnis des Fluggastes, das den Gegenstand des Streitbeilegungsverfahrens bildet, zum Klageregister einer Musterfeststellungsklage nach § 608 der Zivilprozessordnung wirksam angemeldet ist,".

cc)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und die Angabe „Nummer 5" wird durch die Angabe „Nummer 6" ersetzt.

dd)
Die bisherigen Nummern 4 bis 6 werden die Nummern 5 bis 7.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „anhängig gemacht wird" durch die Wörter „rechtshängig gemacht wird oder der streitige Anspruch oder das Rechtsverhältnis des Fluggastes, das den Gegenstand des Streitbeilegungsverfahrens bildet, zum Klageregister einer rechtshängigen Musterfeststellungsklage nach § 608 der Zivilprozessordnung wirksam angemeldet wird" ersetzt.

4.
In § 57c Absatz 3 wird die Angabe „Nummer 6" durch die Angabe „Nummer 7" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 VSBGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSBGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 2 LuftSiPVG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1942 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt ...